Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15 .Dezember 1995
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus bis zu vier Mitgliedern und bis zu zwei stellvertretenden Mitgliedern. Die Sparkasse wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder stellvertretende Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Anstelle der Vorstandsmitglieder oder stellvertretenden Vorstandsmitglieder können die nach § 15 Absatz 2 b) Sparkassengesetz NRW zu bestellenden Verhinderungsvertreter treten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Michael Schulte
Recklinghausen
Vorstand
Peter Lucke
Ahlen
Vorstand
Jürgen Hövener
Billerbeck
Vorstand
Christian Zumschilde
Marl
Vorstand
Thomas Prang
Recklinghausen
Vorstand
Detlef Juraschek
Dortmund
Vorstand
Christiane Timmer
Münster
Vorstand
Stefanie Eberhardt
Lünen
Vorstand
Silke Voß-Schulz
Castrop-Rauxel
Vorstand
Domenic Hamer
Recklinghausen
Vorstand
Petra Schräder
Olfen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.06.1995 zuletzt geändert am 21.11.2002
Der Gewährträger hat die Satzung hinsichtlich der §§ 2 (Gewährträger / Träger), 4 (Verwaltungsrat), 5 (Kreditausschuß), 6 (Vorstand), 8 (Kredite und Beteiligungen) und 9 (Inkrafttreten der Satzung) geändert.
Durch Beschluss der Vertreter des Trägers vom 26.06.2009 ist die Satzung insgesamt abgeändert und neu gefasst worden. Insbesondere wurden die §§ 4 (Verwaltungsrat), 6 (jetzt 5/ Vorstand) und 6 (Vertretung der Sparkasse) neugefasst. § 5 (Kreditausschuss) ist entfallen.
Durch Beschluss der Vertreter des Trägers vom 08.02.2010 ist Änderung der Satzung in § 4 (Verwaltungsrat) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen worden.
Durch Beschluss der Vertreter des Trägers vom 18.06.2014 ist die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen worden.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Vertretungen ihrer Gewährträger sind die Kreissparkasse Recklinghausen mit dem Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 3116) und die Stadtsparkasse Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 2610) mit Wirkung vom 01.01.2003 in der Weise vereinigt worden, dass die Stadtsparkasse Recklinghausen von der Kreissparkasse Recklinghausen aufgenommen wurde, auf die das Vermögen der Stadtsparkasse Recklinghausen als Ganzes überging (§ 32 Absatz 1 Ziffer 2 Sparkassengesetz). Die Stadt Recklinghausen ist durch öffentlich rechtlichen Vertrag dem Gewährträger beigetreten.
Durch Beschluß der Vertretungen ihrer Gewährträger sind die Sparkasse Vest Recklinghausen mit dem Sitz in Recklinghausen und die Sparkasse Castrop-Rauxel mit dem Sitz in Castrop-Rauxel (Amtsgericht Dortmund HRA 14708) mit Wirkung vom 01.01.2004 in der Weise vereinigt worden, dass die Sparkasse Castrop-Rauxel von der Sparkasse Vest Recklinghausen aufgenommen wurde, auf die das Vermögen der Sparkasse Castrop-Rauxel als Ganzes überging ( § 32 Absatz 1 Ziffer 2 Sparkassengesetz).
Die Stadt Castrop-Rauxel ist durch öffentlich-rechtlichem Vertrag dem Gewährträger beigetreten.
Der Gewährträger trägt nunmehr den Namen "Sparkassenzweckverband des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop".
Die Vereinigung der Sparkasse Vest Recklinghausen mit der Sparkasse Castrop-Rauxel erfolgte zum 31.08.2004, wobei als Verschmelzungsstichtag gemäß § 32 Absatz 2 Satz 3 bis 5 Sparkassengesetz rückwirkend der 01.01.2004 gilt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung 10.03.2000.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2003.
In Ergänzung und Berichtigung der Eintragung vom 30.07.2003 eingetragen.
Anmeldung Blatt 89 SB.
Bezeichnung der Rechtsform von Amts wegen berichtigt.
Anmeldung Blatt 90 SB.
Anmeldung Blatt 91 ff SB;
Anmeldung Blatt 146 SB.
Eintragung Spalte 6 b) erfolgt zur Klarstellung der Eintragung vom 14.10.2004.
Anmeldung Blatt 147 Sonderband
Anmeldung Bl. 147 SB.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.