Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 6 Sparkassengesetz von Baden-Württemberg.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Je zwei Vorstandsmitglieder oder zwei stellvertretende Mitglieder des Vorstands oder ein Vorstandsmitglied mit einem stellvertretenden Mitglied des Vorstands vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, die Sparkasse bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten in den folgenden Fällen uneingeschränkt zu vertreten: - beim Erwerb von Grundstücken, soweit der Kaufpreis nicht über 1.000.000,00 EUR hinausgeht und die Veräußerung von Grundstücken, soweit der Verkaufspreis nicht über 1.000.000,00 EUR hinausgeht; - für Grundstückstäusche, wenn der Wert des zu erwerbenden oder zu veräußernden Grundstücks die genannten Beträge nicht überschreitet; - für den Erwerb von Grundstücken zur Vermeidung von Verlusten und die Veräußerung solcher Grundstücke.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Bill
Ulm
Vorstand
Ulrich Heisele
Langenau
Vorstand
Andreas Haltmayr
Aindling
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.03.2006.
Tag der ersten Eintragung: 16.08.1999
Satzung: Sonderband Blatt 21
Satzung
Satzung vom 01.09.1992 zuletzt geändert am 16.12.2002.
Am 09.10.2020 wurde die Änderung der Satzung, insbesondere in § 10 (Vertretungsbefugnis), beschlossen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.