das Betreiben aller banküblichen Geschäfte nach Maßgabe des Saarländischen Sparkassengesetzes, der aufgrund des Saarländischen Sparkasssengesetzes erlassenen Anordnungen und der Satzung der Sparkasse
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Saar
Illingen
Vorstand
Helge Christian Heyd
Saarbrücken
Vorstand
Boris Christmann
Saarbrücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.10.1993 zuletzt geändert am 31.05.1996
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 23.09.2005 ist die Satzung in §§ 1, 4 und 12 geändert.
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 03.11.2006 ist die Satzung geändert und neu gefasst.
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 15.02.2008 ist die Satzung in § 5 geändert.
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 24.06.2016 ist die Satzung in den §§ 5 (Träger), 7 (Verwaltungsrat) und 9 (Sitzungen des Verwaltungsrates) mit Wirkung zum 01.01.2017 geändert worden.
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 12.03.2021 ist die Änderung der Satzung in §§ 9 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 11 (Vorstand) und 13 (Kreditausschuss) beschlossen worden.
Durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 30.08.2024 ist die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Sitzungen des Verwaltungsrates) und 15 (Vertretung, Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen) beschlossen worden.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Zu Spalte 3 und 5: Fassung der Eintragung geändert Zu Spalte 5: Satzungsänderungsbeschluss s. Sonderband Bl. 32
Zu lfd. Nr. 9, Sp.5a), Eintragung vom 07.09.2021 bzgl des Datums des Beschlusses ergänzend berichtigt.
Rechtsform
Juristische Person, Anstalt öffentlichen Rechts
Sonstige Rechtsverhältnisse
Nach Maßgabe des Öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 07.07.2016/12.07.2016 und gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Sparkassenzwecksverbands Saarbrücken vom 12.07.2016 und den Beschlüssen des Stadtrats der Stadt Völklingen vom 07.07.2016 und 24.11.2016 sind die Sparkasse Saarbrücken und die Stadtsparkasse Völklingen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 71490) mit Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes als Sparkassenaufsichtsbehörde vom 28.11.2016 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport zum 01.01.2017 mit Wirkung der Gesamtrechtsnachfolge durch Übertragung des Vermögens der Stadtsparkasse Völklingen auf die Sparkasse Saarbrücken vereinigt worden (Vereinigung durch Aufnahme gem. § 28 Abs. 1 Nr. 1 Saarländisches Sparkassengesetz- SSpG).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.