Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften gegenüber einem Mitglied des Vorstands und auch nicht in der Verbandsversammlung des Sparkassenberbands Bayern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karl Göpfert
Rosenheim
Vorstand
Harald Kraus
Buckenhof
Vorstand
Stephan Donderer
Bad Aibling
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.01.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SoBl. 4 HBBl. 8
Ergänzung der Eintragung lfd. Nr. 1, von Amts wegen eingetragen und SoBl. 5 HBBl. 17
Die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen vom 01.12.1997 (BayRS 2025-1-1-I). In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) alle banküblichen Geschäfte.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Satzung wurde geändert in 5 (Vorstand) gemäß Beschluß des Verwaltungsrats vom 09.01.2001 und Erlaß vom 31.01.2001.
Die Firma ist geändert. (Vereinigungsvertrag vom 30.11.2004).
Satzung
Satzung vom 06.12.1996, geändert am 25.06.1999.
Die Satzung wurde geändert in § 5 (Vorstand) gemäß Beschluß des Verwaltungsrats vom 04.12.2001, Zustimmung des Zweckverbandes vom selben Tag , Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 17.01.2002 und Erlaß vom 27.02.2002.
Änderung und Neufassung der Satzung durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 11.10.2002, Zustimmung des Gewährträgers vom selben Tag und Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 15.11.2002; in Kraft getreten am 29.02.2003.
Die Satzung wurde geändert in § 5 (Vorstand) gemäß Beschluß des Verwaltungsrats vom 18.03.2004, Zustimmung der kommunalen Trägerkörperschaft vom selben Tag, Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 23.04.2004, in Kraft getreten am 12.05.2004.
Änderung und Neufassung der Satzung durch Beschluß des Verwaltungsrats vom 21.10.2004 und Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 30.11.2004; in Kraft getreten am 01.04.2005.
Die Satzung wurde geändert in §§ 5 (Vorstand) und 13 (Übergangs- und Schlussbestimmungen, Inkrafttreten) gemäß Beschluß des Verwaltungsrats vom 29.07.2005, Zustimmung der kommunalen Trägerkörperschaft vom selben Tag, Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 26.10.2005, in Kraft getreten am 31.10.2005.
Die Satzung wurde geändert in §§ 5 (Vorstand) und 13 (Übergangs- und Schlussbestimmungen, Inkrafttreten) gemäß Beschluß des Verwaltungsrats vom 29.03.2007, Zustimmung der kommunalen Trägerkörperschaft vom 25.06.2007, Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 30.07.2007, in Kraft getreten am 03.10.2007.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.