Kommunales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen vom 01.12.1997 sicherzustellen. In diesem Rahmen Betrieb aller banküblichen Geschäfte als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stv. Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften gegenüber einem Vorstandsmitglied und auch nicht in den Verbandsversammlungen des Sparkassenverbandes Bayern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Everding
Heroldsberg
Vorstand
Jonathan Dr. Daniel
Nürnberg
Vorstand
Matthias Wittmann
Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Vorstand
Reiner Dintenfelder
Ingolstadt OT Gerolfing
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.03.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 16 So Beschlüsse Bl. 21, 25, 34 So
Satzung Bl. 37 So.
SBBl. 42ff
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschlüsse der Verwaltungsräte der Stadtsparkasse Nürnberg vom 25.05.2000 und 19.06.2000 und der Kreissparkasse Nürnberg vom 30.05.2000 sowie der Stadt Nürnberg vom 28.06.2000 als Gewährträger ist die Kreissparkasse Nürnberg (übertragendes Institut, AG Nürnberg HRA 12133) mit der Stadtsparkasse Nürnberg (aufnehmendes Institut) gem. Art. 16 Abs. 1 SpkG vereinigt.
Durch Verwaltungsratsbeschluss vom 30.11.2000 wurde die Satzung zum 30.11.2000 neu gefasst. Dabei wurde insbesondere § 1 (Name) geändert.
Satzung
Satzungsneufassung vom 14.01.2003 durch Beschluss des Verwaltungsrates vom 06.12.2002.
Der Verwaltungsrat hat am 14.05.2004 die Änderung von § 5 Abs. 1 (Vorstand) der Satzung beschlossen.
Der Verwaltungsrat hat mit Beschluss vom 29.03.2023 die Satzung neu gefasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.