Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrheinwestfalen vom 15. Dezember 1995.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Klein
Münster
Vorstandsvorsitzende(r)
Klaus Richter
Münster
Vorstand
Peter Scholz
Ostbevern
Vorstand
Annegret Saxe
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung
Satzung vom 21.05.1997 zuletzt geändert am 17.04.2002
Die Verbandsversammlung hat am 29.11.2002 eine Änderung der Satzung in § 2 (Gewährträger), § 4 (Zustimmung durch den Verwaltungsrat) und § 8 (Kredite und Beteiligungen) beschlossen.
Des weiteren hat die Verbandsversammlung am 15.12.2005 eine Änderung der Satzung in § 2 (Träger), § 4 Abs. 1 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats), § 5 (Kreditausschuss), § 6 (Anzahl der Vorstandsmitglieder), § 7 (Anzahl der stellvertretenden Vorstandsmitglieder) sowie in § 8 (Kredite und Beteiligungen) beschlossen.
Die Verbandsversammlung hat am 26.10.2010 eine Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung der Satzung in 5 (Vorstand) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Zweckverbandsversammlung vom 08.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
Die Verbandsversammlung vom 11.04.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.10.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.02.2004.
Beschluss vom 29.11.2002 Bl. 48 Sdb. Beschluss vom 15.12.2005 Bl. 46 Sdb. Satzung Bl. 47 Sdb.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Sparkasse Münsterland Ost und die Sparkasse Beckum-Wadersloh - Zweckverbandssparkasse der Stadt Beckum und der Gemeinde Wadersloh sind auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 17.04.2024 zum 01.08.2024 vereinigt (§ 27 Abs. 1 SpkG NRW). Die Vereinigung erfolgt in der Weise, dass das Vermögen der Sparkasse Beckum-Wadersloh - Zweckverbandssparkasse der Stadt Beckum und der Gemeinde Wadersloh im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Münsterland Ost durch Aufnahme übergeht.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.