Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des Sparkassengesetzes für Nordrhein-Westfalen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Die Sparkasse wird durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Durch Beschluss des Verwaltungsrates sind die Mitglieder des Vorstandes von der Beschränkung befreit, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Martin Weck
Mülheim an der Ruhr
Vorstand
Markus Weickert
Mülheim an der Ruhr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss des Rats der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 05.12.2002 wurde die Satzung in den §§ 2 Abs. 1 und 2 (Gewährträger), 4 Abs. 2 (Verwaltungsrat), 8 (Kredite und Beteiligungen) und 9 (Inkrafttreten) geändert nach Maßgabe der in der Akte befindlichen Satzung.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mülheim an der Ruhr: 12.11.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR A 2233 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten.
SB Bl. 4
SB Bl. 72-99
Satzung
Die Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 05.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Träger), § 3 (Organe), §5 (Vorstand), § 6 (Vertretung der Sparkasse), §7 (Kredite und Beteiligungen), § 8 (Inkraftreten der Satzung),§ 9 (entfällt) beschlossen.
Der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 18.12.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.