Handelsregister · HRA 680896

Chronologischer Auszug

Sparkasse Kinzigtal · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.05.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sparkasse Haslach-Zell

b)
Haslach im Kinzigtal

c)
1. Die Versorgung der Bevölkerung, der
Wirtschaft und der öffentlichen Hand mit geldund kreditwirtschaftlichen Leistungen
sicherzustellen und den Wettbewerb im
Kreditgewerbe zu stärken. Sie erbringt ihre
Leistungen unter Berücksichtigung der
Markterfordernisse und fördert den Sparsinn
und die Vermögensbildung breiter
Bevölkerungskreise sowie die
Wirtschaftserziehung der Jugend. 2. Die
Sparkasse betreibt alle banküblichen
Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz, die
Sparkassengeschäftsverordnung oder diese
Satzung keine Einschränkungen vorsehen.
Der Sparverkehr wird durch besondere
"Bedingungen für den Sparverkehr" geregelt;
sie gelten auch für bereits bestehende
Spareinlagen. 3. Die Sparkasse unterhält die
zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur
Wahrnehmung ihrer Geschäfte erforderlichen
Zweigstellen und sonstigen Einrichtungen.
a)
Die Sparkasse wird durch zwei Mitglieder oder durch
zwei stellvertretende Mitglieder des Vorstands oder
durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
stellvertretenden Mitglied oder einem Prokuristen
vertreten. Der Vorstand kann bestimmen, daß ein
Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied des
Vorstands zusammen mit einem weiteren
Beschäftigten oder zwei weitere Beschäftigte
gemeinsam die Sparkasse vertreten können.

b)
Vorstand:
Wangler, Mathias, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Minarsch, Klaus, Steinach, *XX.XX.XXXX
a)
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung vom 23.04.1997.
a)
07.09.2006
Oesterle

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.09.2006.
Tag der ersten
Eintragung: 31.08.1999
2b)
Bestellt als
Vorstand:
Jacobs, Bernd, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Wangler, Mathias, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
a)
Am 13.12.2007 wurde die Änderung der Satzung in § 12
(Freigebigkeitsleistungen) beschlossen.
a)
01.07.2015
Engler
3b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
Vorstand:
Jacobs, Bernd, Hofstetten, *XX.XX.XXXX
a)
08.07.2015
Engler
4a)
Am 15.12.2016 wurde die Änderung der Satzung in § 6
(Zusammensetzung des Verwaltungsrates) beschlossen.
a)
24.04.2017
Engler
5b)
Nicht mehr
Vorstand:
Minarsch, Klaus, Steinach, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Carosi, Carlo, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
a)
02.01.2019
Mueller
6a)
Firma geändert; nun:
Sparkasse Kinzigtal
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Jacobs, Bernd, Hofstetten, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Seidel, Martin, Rastatt, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Lebek, Sebastian, Haslach im Kinzigtal, *XX.XX.XXXX
a)
Am 24.09.2020 wurde die Änderung der Satzung in der
Vorbemerkung zu § 1 sowie in den §§ 2 (Träger), § 4
(Geschäftsgrundsätze), 7 (Sitzungen des Verwaltungsrats), 10
(Vertretungsbefugnis), 11 (Bekanntmachungen) und 14
(Auflegung der Satzung; Bereitstellung der Satzung im Internet)
beschlossen.
Am 30.11.2020 wurde die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name und Sitz), 2 (Träger), 6 (Zusammensetzung des
Verwaltungsrats), 9 (Vorstand), und 11 (Bekanntmachungen)
beschlossen.

b)
Mit dieser Sparkasse (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund
des Vereinigungsvertrages vom 04.12.2020 und der Beschlüsse
der Trägerversammlungen der beteiligten Sparkassen vom
04.12.2020 die "Sparkasse Gengenbach" mit Sitz in
Gengenbach (Amtsgericht Freiburg HRA 480272, übertragender
Rechtsträger) durch Übertragung ihres Vermögens im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge zum 01.01.2021 vereinigt (Vereinigung
durch Aufnahme nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sparkassengesetz
für Baden-Württemberg). Das Regierungspräsidium Freiburg hat
die Vereinigung mit Bescheid vom 14.12.2020 genehmigt.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
20.01.2021
Müller

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.