örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Sparkassenordnung. In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen alle banküblichen Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften gegenüber einem Vorstandsmiglied und nicht in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Bayern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Sonstige(r) Vertreter(in)
Werner Heß
Burglengenfeld
Vorstand
Bernd Rees
Schwandorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Freitext
Satzung Bl. 26 SB
Tag der ersten Eintragung: 23.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Eintragung vom 07.07.2003 hinsichtlich der bei der Umschreibung unvollständigen Eintragung der Satzung ergänzt.
Satzung
Die Satzung vom 15.01.1996, gändert durch Satzung vom 11.02.1999, ist geändert und neu gefasst durch die Satzung vom 15.01.2003.
Die Satzung vom 15.01.1996, zuletzt geändert am 15.01.2003, ist hinsichtlich der §§ 4 Abs. 1 und 2 (Verwaltungsrat) und 5 Abs. 1 (Vorstand) geändert durch die Satzung vom 28.07.2015.
Der Verwaltungsrat hat am 19.04.2023 mit Zustimmung des Trägers (Beschluss des Zweckverbands Sparkasse im Landkreis Schwandorf vom 12.07.2023) die Änderung der §§ 4 (Verwaltungsrat) und 5 (Vorstand) der Satzung beschlossen. Die Satzungsänderung trat am 21.07.2023 in Kraft.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.