Handelsregister · HRA 621025
Chronologischer Auszug
Sparkasse Hochrhein · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Sparkasse Hochrhein b) Waldshut-Tiengen c) Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassengeschäftsverordnung oder diese Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der Sparverkehr wird durch besondere "Bedingungen für den Sparverkehr" geregelt, sie gelten auch für bereits bestehende Spareinlagen. Die Sparkasse unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte erforderlichen Zweigstellen und sonstigen Einrichtungen. Die Sparkasse kann im Rahmen des § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter nach Maßgabe des § 31 SpG sowie Genußrechtskapital und nachrangige Darlehen aufnehmen. Die Sparkasse ist ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in kommunaler Gewährträgerschaft mit der Aufgabe, auf der Grundlage der Markt- und Wettbewerbserfordernisse vorangig in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft insbesondere des Mittelstandes, und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in der Fläche sicherzustellen. Sie unterstützt damit die Aufgabenerfüllung der Kommunen im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich. Die Sparkassen fördert den Sparsinn und die Vermögensbildung breiter Bevölkerungskreise und die Wirtschaftserziehung der Jugend. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Bürsner, Edwin, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Supper, Roland, Bad Säckingen, *XX.XX.XXXX Vorstand: Rombach, Heinz, Murg, *XX.XX.XXXX Äpri81957, Murg !!!! Achtung! Leerer Blatteintrag !!!!! | a) Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gemäß § 1 des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg in der Fassung vom 23.01.1992 mit Änderung vom 11.11.1998. | a) 28.08.2006 Seib b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006. Tag der ersten Eintragung: 23.12.1909 | |
| 2 | c) Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Sparkasse betreibt alle banküblichen Geschäfte, soweit das Sparkassengesetz, die Sparkassengeschäftsverordnung oder diese Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der Sparverkehr wird durch besondere "Bedingungen für den Sparverkehr" geregelt, sie gelten auch für bereits bestehende Spareinlagen. Die Sparkasse unterhält die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Wahrnehmung ihrer Geschäfte erforderlichen Zweigstellen und sonstigen Einrichtungen. Die Sparkasse kann im Rahmen des § 10 des Gesetzes über das Kreditwesen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter nach Maßgabe des § 31 SpG sowie Genußrechtskapital und nachrangige Darlehen aufnehmen. | a) Zur Eintragung laufende Nummer 1 von Amts wegen nachgetragen: Satzung vom 09.08.1997 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 03.03.2004. | a) 18.09.2006 Kaufmann | ||
| 3 | b) Textfragment in laufender Nummer 1 von Amts wegen gelöscht. | a) 20.09.2006 Kaufmann | |||
| 4 | a) Am 21.07.2006 wurde die Änderung der Satzung in § 13 (Freigebigkeitsleistungen) beschlossen. | a) 14.02.2007 Kaufmann | |||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstand: Bürsner, Edwin, Waldshut-Tiengen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Morlock, Wolf, Bad Säckingen, *XX.XX.XXXX | a) 05.05.2010 Kaufmann | |||
| 6 | a) Allgemeine Vertretungsregelung ergänzt in: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder stellvertretende Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Verwaltungsrat kann Mitglieder des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreien. Der Vorstand ist in folgenden Fällen von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit: 1. bei Erwerb von Grundstücken, soweit der Kaufpreis nicht über 250.000,00 EUR hinausgeht bzw. bei Veräußerung von Grundstücken, soweit der Verkaufspreis nict über 250.000,00 EUR hinausgeht bzw. bei einem Grundstückstausch, wen der Wert des zu erwerbenden oder des zu veräußernden Grundstücks die genannten Beträge nicht überschreitet; 2. bei Erwerb von Grundstücken zur Vermeidung von Verlusten und die Veräußerung solcher Grundstücke. | a) 26.10.2011 Kaufmann | |||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Supper, Roland, Bad Säckingen, *XX.XX.XXXX | a) 27.05.2014 Kaufmann | |||
| 8 | b) Bestellt als Vorstand: Gerstner, David Martin Helge, Laufenburg Baden, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Rombach, Heinz, Murg, *XX.XX.XXXX | a) 19.04.2022 Transier-Lang | |||
| 9 | a) Am 11.12.2020 wurde die Änderung der Satzung durch Aufnahme einer Vorbemerkung vor § 1 und in § 2 (Träger), in § 4 (Geschäftsgrundsätze), in § 7 (Sitzungen des Verwaltungsrats), in § 9 (Vorstand), in § 10 (Vertretungsbefugnis), in § 12 ( Bekanntmachungen) und in § 15 (Auflegung der Satzung; Bereitstellung der Satzung im Internet) beschlossen. | a) 05.05.2022 Transier-Lang | |||
| 10 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder stellvertretende Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Verwaltungsrat kann Mitglieder des Vorstandes von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB (Verbot der Mehrfachvertretung) befreien. Der Vorstand ist in folgenden Fällen von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit: 1. bei Erwerb von Grundstücken, soweit der Kaufpreis nicht über 1 % des in der letzten Bilanz ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals hinausgeht bzw. bei Veräußerung von Grundstücken, soweit der Verkaufspreis nicht über 1 % des in der letzten Bilanz ausgewiesenen haftenden Eigenkapitals hinausgeht bzw. bei einem Grundstückstausch, wenn der Wert des zu erwerbenden oder des zu veräußernden Grundstücks die genannten Beträge nicht überschreitet; 2. bei Erwerb von Grundstücken zur Vermeidung von Verlusten und die Veräußerung solcher Grundstücke. | a) 16.05.2022 Transier-Lang |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.