Betreiben aller banküblichen Geschäfte i.S.d. § 4 des Sparkassengesetzes für das Land Niedersachsen (NSpG).
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Die Sparkasse wird durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ines Dietze
Hannover
Vorstand
Uwe Maier
Göttingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die am 22.06.1801 begonnen hat (ehemals Städtische Sparkasse zu Göttingen).
Satzung
Satzung vom 18.10.1990, zuletzt geändert am 06.06.1991.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen vom 06.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) und § 13 (Bekanntmachung von Satzungen) beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen vom 21.04.2020 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 5 (Vorstand) und § 6 (Vertretung, Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen), beschlossen.
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Göttingen vom 05.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 12 - 17 Sonderband
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.05.2006.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Am 19.12.2006 ist die Neufassung der Satzung erfolgt. Die Satzung ist seit dem 26.01.2007 in Kraft.
Das Vermögen der Kreis- und Stadtsparkasse Münden (Amtsgericht Göttingen HRA 111331) als übertragendem Rechtsträger ist durch Zusammenlegung gemäß § 2 NSpG mit Wirkung zum 01.07.2020 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Sparkasse Göttingen als übernehmenden Rechtsträger übergegangen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.