Betreiben von banküblichen Geschäften auf Dauer - Kreditinstitut.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei ordentlichen Vorstandsmitgliedern und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Joachim Kurt Bonn
Mülheim an der Ruhr
Vorstand
Helge Kipping
Mülheim an der Ruhr
Vorstand
Marcus Budinger
Duisburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 16.11.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Bl 21 ff SB
auf Grund eines Erfassungsfehlers Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4a) bezüglich Vorstand Witte von Amts wegen berichtigt
Sdb Bl 41 ff
Sdb. Bl. 49 ff.
Sdb. Bl. 61 ff.
Sdb. BL. 61 ff.
Sdb.Bl. 67
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 11.03.2002 ist die Satzung geändert in § 6 (Vorstand), § 7 (Stellvertreter ) ist entfallen und dadurch nunmehr § 7 (Kredite und Beteiligungen) ist geändert.
Durch Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 09.12.2002 ist die Satzung geändert in § 2(Gewährträger), 6(Vorstand), 7(Kredite und Beteiligungen) und 8(Genussrechte pp).
Durch Beschluß der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes der Städte Duisburg und Kamp-Lintfort vom 18.06.2020 wurde die Satzung in § 5 (Vorstand) geändert.
Satzung
Durch Beschluss der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Duisburg und Kamp-Lintfort vom 09.10.2003 ist die Satzung geändert in § 1 (Name), 2 (Gewährträger/Träger), 4 (Verwaltungsrat), 5 (Kreditausschuss) und 6 (Vorstand).
Durch Beschluss der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Duisburg und Kamp-Lintfort vom 20.03.2009 wurde die Satzung neu gefasst.
Durch Beschluß der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Duisburg und Kamp-Lintfort vom 16.08.2018 ist die Satzung geändert in § 5 (Vorstand); ferner wurde § 4 (Verwaltungsrat) und § 8 (Inkrafttreten der Satzung) geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.