Betreiben einer Sparkasse im Sinne des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Uwe Willner
Jülich
Vorstand
Gregor Broschinski
Kreuzau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt des öffentlichen Rechts.
Satzung
Beginn vom 30.09.2000
Die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Kreis Düren - Stadt Düren vom 24.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Kreissparkasse Düren ist mit der Stadtsparkasse Düren gem. § 32 Abs. 1 Nr. 1 Sparkassengesetz Nordrhein Westfalen vereinigt worden. Mit Wirkung vom 1. November 2000 sind ihre Vermögen als Ganzes auf die Sparkasse Düren übergegangen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.10.2000 Tag der letzten Eintragung 16.11.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.06.2002.
Berichtigung des Geburtsdatums von Amts wegen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.