Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Massgabe der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen vom 01.12.1997 (BayRS 2025-1-1-I). In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse Berchtesgadener Land als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) alle banküblichen Geschäfte.
Tag der ersten Eintragung: 06.12.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
SoBl. 2; HBBl. 41 Satzungsangaben von Amts wegen ergänzt
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam; dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften gegenüber einem Mitglied des Vorstands und auch nicht in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Bayern
SoBl. 3; HBBl. 42
HBBl. 48, 49
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Satzung
Satzung vom 04.03.1996.
Änderung und Neufassung der Satzung durch Beschluß des Verwaltungsrats und Zustimmung des Gewährträgers je vom 10.12.2002 sowie Genehmigung der Regierung von Oberbayern vom 28.01.2003; die neugefaßte Satzung ist am 19.02.2003 in Kraft getreten
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.