Sparkasse Bad Oeynhausen - Porta Westfalica, Zweckverbandssparkasse der Städte Bad Oeynhausen und Porta Westfalica
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Bad Oeynhausen
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRA 2264
Gericht
Amtsgericht Bad Oeynhausen
Letzte Eintragung
02.09.2021
Abrufstand
28.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § 1 der Verordnung und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15.12.1995.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Matthias Paschke
Bad Oeynhausen
Vorstand
Markus Krawietz
Bad Oeynhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts.
Satzung
Satzung vom 13.01.1995 mehrfach, zuletzt gemäß mit Wirkung vom 20.02.2003 geändert.
Die Satzung ist am 13.10.2004 in § 4 (Verwaltungsrat) mit Wirkung zum 27.11.2004 geändert
Die Satzung ist am 24.06.2009 mit Wirkung zum 04.09.2009 neugefasst und am 04.11.2009 in § 4 Absatz 1 (Verwaltungsrat) und in § 8 (Inkrafttreten der Satzung) mit Wirkung zum 11.11.2009 geändert.
Die Verwaltungsrat vom 26.09.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (1) (Name) beschlossen.
Die Satzung ist am 18.10.2017 mit Wirkung zum 01.01.2018 neugefasst, insbesondere in § 1 (Name) und § 6 (Vertretung) geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 07.09.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.11.2003. Satzung Bl. 37 SB
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Körperschaft ist als übernehmender Rechtsträger durch Beschluss des Rates der Stadt Porta Westfalica vom 18.10.2017, des Rates der Stadt Bad Oeynhausen vom 18.10.2017 sowie Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Porta Westfalica vom 07.06.2017 und des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Bad Oeynhausen vom 09.06.2017 mit der Stadtsparkasse Porta Westfalica (Amtsgericht Bad Oeynhausen HR A 3015) gemäß § 27 SpkG vereinigt. Das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Vereinigung am 03.11.2017 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.