Die örtliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung über die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Sparkassen sicherzustellen. In diesem Rahmen betreibt die Sparkasse als Kreditinstitut nach dem Gesetz über das Kreditwesen alle banküblichen Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam; dies gilt nicht bei Rechtsgeschäften gegenüber einem Mitglied des Vorstands und nicht in der Verbandsversammlung des Sparkassenverband Bayern.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Roland Friedrich
Bad Kissingen
Vorstand
Michael Rendl
Bad Kissingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Rechtsform
Anstalt öffentlichen Rechts
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung n.F. Bl. 20 ff Sb.
Beschluss Bl.31-34 Sb.
Beschluss Bl. 44 ff SB
Satzung
Der Verwaltungsrat hat am 24.02.2015 mit Zustimmung des Zweckverbandes der Sparkasse Bad Kissingen vom 25.09.2015 die Änderung des § 4 Absatz 1 und 2 der Satzung beschlossen.
Der Verwaltungsrat hat am 16.02.2023 mit Zustimmung des Zweckverbands der Sparkasse Bad Kissingen vom 14.09.2023 die Änderung des § 4 (Verwaltungsrat) der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.