die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Einlagen; b) Gewährung von Krediten aller Art; c) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; d) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; e) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; f) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; g) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; h) die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Josef Tisch
Achern
Vorstand
Jochen Peter Strosack
Neuried
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.07.1890 zuletzt geändert am 22.06.2001
Die Generalversammlung vom 13.07.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 06.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 10 (Auseinandersetzung) und § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Ausschluss), § 10 (Auseinandersetzung) § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 22 (Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 ( Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliederrechte), § 27 (First und Tagesordnung), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 29 (Versammlungsleitung), § 30 (Gegenstände des Beschlussfassung), § 31 (Mehrheitserfordernisse), § 33 (Abstimmung und Wahlen), § 35 (Versammlungsniederschrift), § 36 (Teilnahme der Verbände), § 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversammlung), § 36 b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsentveranstaltung durchgeführten Generalversammlung), § 36 c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton), § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 40 (Nachschusspflicht), § 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), § 45 (Liquidation) und § 46 (Bekanntmachung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 09.11.2020 hat die Änderung der Satzung in § 40 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 21.08.1890
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.