Handelsregister · GnR 252

Chronologischer Auszug

Spar- und Bauverein Solingen eG Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Spar- und Bauverein Solingen eG
Gemeinnützige
Wohnungsgenossenschaft

b)
Solingen

c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch die Errichtung von Wohnungen
und deren Vermietung an die Mitglieder
zu angemessenen Preisen.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen.Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche, ölologische und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft unterhält eine
Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen
nur von ihren Mitgliedern und deren
Angehörigen annehmen und
Namensschuldverschreibungen
ausgeben.
(4) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte auch weiterhin nach den
Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Sie darf nur die
Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat bescxhließen gemäß § 28
die Voraussetzungen.
Haftsumme 900,- DM
Geschäftsanteil Höchtszahl
eintausend Geschäftsanteile je
Genosse
a)
Der Vorstand besteht mindestens aus
drei Personen. Die Genossenschaft
wird durch zwei Vorstandsmitglieder
oder durch ein Vorstandsmitglied
gemeinsam mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Vorstand:
Möthe, Hans-Jürgen, Solingen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Rohde, Gerhard, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Bimberg, Ulrich, Solingen,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Krause, Manfred, Solingen,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Steinmann, Rolf-Peter, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Satzung vom 11.07.1897 zuletzt geändert am
23.06.2001
a)
11.05.2004
Strutz

b)
Tag der ersten Eintragung in
Solingen: 31.07.1897
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 110
Amtsgericht Solingen
getreten.
Freigegeben am 10.05.2004.
2c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch die Errichtung von Wohnungen
und deren Vermietung an die Mitglieder
zu angemessenen Preisen.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben und
betreuen.Sie kann alle im Bereich der
Wohnungswirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche, ölologische und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
Beteiligungen sind zulässig.
(3) Die Genossenschaft unterhält eine
Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen
nur von ihren Mitgliedern und deren
Angehörigen annehmen und
Namensschuldverschreibungen
ausgeben.
(4) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte auch weiterhin nach den
Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Sie darf nur die
Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(5) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
Haftsumme 500,-- EUR
Geschäftsanteil Höchtszahl
eintausend Geschäftsanteile je
Genosse
a)
09.07.2004
Schmitt

b)
Entsprechend § 319 ZPO von
Amts wegen den Gegenstand
berichtigt sowie in Ergänzung
der Eintragung vom
05.10.2001 in Spalte 3
(Nachschusspflicht) die
Umstellung auf Euro
eingetragen.
3c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch die Errichtung von Wohnungen
und deren Vermietung an die Mitglieder
zu angemessenen Preisen.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und veräußern.Sie kann alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche, ökologische und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind
zulässig.
(4) Die Genossenschaft unterhält eine
Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen
nur von ihren Mitgliedern und deren
Angehörigen annehmen und
Namensschuldverschreibungen
ausgeben.
(5) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte auch weiterhin nach den
Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Sie darf nur die
Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(6) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Möthe, Hans-Jürgen, Solingen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Groß, Dirk, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Vertreterversammlung vom 18.06.2005
hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. (2)
und eine Ergänzung in Abs. (3) (Zweck der
Genossenschaft) und mit ihr die Änderung des
Gegenstandes beschlossen. Die Satzung
wurde ferner in §§ 11, 12, 13, 16, 19, 20, 21,
22, 23, 24, 25, 26, 28, 30 usw. geändert.
a)
07.03.2006
Rudolf

b)
Satzung Blatt 27 - 40 Bd.II
Sonderband
4a)
Die Vertreterversammlung vom 21.06.2008
hat eine Änderung der Satzung in § § 3, 4, 7,
8, 11, 12, 13, 14, 17, 19, 20, 21, 22, 23, 24,
25, 27, 28, 30, 31, 33, 34, 35, 36, 43, 44, 45
und 47 beschlossen.
a)
09.10.2008
Milles
5b)
Geschäftsanschrift:
Kölner Str. 47, 42651 Solingen
Prokura erloschen:
Steinmann, Rolf-Peter, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
25.03.2009
Milles
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Rohde, Gerhard, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2010
hat eine Änderung der Satzung in § 33 Abs.
(4) (Einberufung der Vertreterversammlung), §
34 Abs. (8) (Leitung der
Vertreterversammlung und Beschlussfassung)
und § 35 Abs. (2) (Zuständigkeit der
Vertreterversammlung) beschlossen.
a)
16.09.2010
Milles
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Groß, Dirk, Solingen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Kohnke, Erwin Herbert, Solingen,
*XX.XX.XXXX
a)
09.03.2011
Milles
8c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch die Errichtung von Wohnungen
und deren Vermietung an die Mitglieder
zu angemessenen Preisen.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
betreuen und veräußern.Sie kann alle im
Bereich der Wohnungswirtschaft, des
Städtebaus und der Infrastruktur
anfallenden Aufgaben übernehmen.
Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen
und Folgeeinrichtungen, Läden und
Räume für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche, ökologische und
kulturelle Einrichtungen und
Dienstleistungen. (3) Beteiligungen sind
zulässig.
(4) Die Genossenschaft unterhält eine
Spareinrichtung. Sie kann Spareinlagen
nur von ihren Mitgliedern, deren
Angehörigen und eingetragenen
Lebenspartnern annehmen und
Namensschuldverschreibungen
ausgeben.
(5) Die Genossenschaft führt ihre
Geschäfte auch weiterhin nach den
Grundsätzen der
Wohnungsgemeinnützigkeit im Rahmen
dieser Satzung. Sie darf nur die
Tätigkeiten einer von der
Körperschaftssteuer befreiten
Genossenschaft im Sinne des § 5 Abs. 1
Nr. 10 KStG betreiben.
(6) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen; Vorstand und
Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die
Voraussetzungen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 16.06.2012
hat eine Änderung der Satzung in § 2 Abs. (4 )
(Gegenstand der Genossenschaft), § 5 Abs.
(1) und (2) (Eintrittsgeld), § 13 Abs. (3) lit. c)
(Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 19 (1)
und (2) (Nachschusspflicht), § 21 Abs. (3) und
(5) (Vorstand), § 24 Abs. (4) (Aufsichtsrat), §
28 (Gegenstände der gemeinsamen
Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung),
§ 46 (Auflösung) und § 47 (Inkrafttreten)
beschlossen.
a)
18.10.2012
Kaboth
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Dingel, Jürgen, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2018
Schweda
10Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Dorny, Mirja, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
05.02.2019
Schmidt
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Rose, Klaus, Erkrath, *XX.XX.XXXX
Zindel, Uwe, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
15.04.2019
Schweda
12b)
Nicht mehr
Vorstand:
Bimberg, Ulrich, Solingen,
*XX.XX.XXXX
a)
28.06.2021
Schweda
13b)
Bestellt als
Vorstand:
Asbach, Uwe, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
10.09.2021
Schweda
14Prokura erloschen:
Dorny, Mirja, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
18.10.2021
Schweda
15Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Metz, Karlheinz Christoph, Hilden, *XX.XX.XXXX
a)
08.03.2022
Schweda
16Prokura erloschen:
Rose, Klaus, Erkrath, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Bak, Roland, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2023
Seifert
17Prokura erloschen:
Zindel, Uwe, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2023
Schmidt
18c)
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung ihrer Mitglieder vorrangig
durch eine gute, sichere und sozial
verantwortbare Wohnungsversorgung.
(2) Die Genossenschaft kann Bauten in
allen Rechts- und Nutzungsformen
bewirtschaften, errichten, erwerben,
veräußern und betreuen. Sie kann alle
im Bereich der Wohnungs- und
Immobilienwirtschaft, des Städtebaus
und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören
Gemeinschaftsanlagen und
Folgeeinrichtungen, Läden und Räume
für Gewerbebetriebe, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle
Einrichtungen und Dienstleistungen.
(3) Die Genossenschaft kann
Beteiligungen im Rahmen von § 1
Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes
übernehmen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist nicht zugelassen.
a)
Die Vertreterversammlung vom 10.06.2023
hat eine Änderung der Satzung nebst
Wahlordnung wie folgt beschlossen; eine
neue Sparordnung wurde angefügt: Die §§ 2
(Zweck und Gegenstand der Genossenschaft)
- unter Anfügung einer Sparordnung -, 3
(Mitglieder), 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 6
(Beendigung der Mitgliedschaft), 7 (Kündigung
der Mitgliedschaft), 8 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 10 (Beendigung der
Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen
einer juristischen Person oder
Personenhandelsgesellschaft), 11
(Ausschluss eines Mitgliedes), 12
(Auseinandersetzung), 16 (Pflichten der
Mitglieder), 17 (Geschäftsanteile und
Geschäftsguthaben), 21 (Vorstand), 22
(Leitung und Vertretung der Genossenschaft),
23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes),
24 (Aufsichtsrat), 25 (Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrates), 26 (Sorgfaltspflichten des
Aufsichtsrates), 27 (Sitzungen des
Aufsichtsrates), 28 (Gegenstände der
gemeinsamen Beratungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 29 (Gemeinsame Sitzungen von
Vorstand und Aufsichtsrat), 30
(Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern),
30a (Rechtsgeschäfte mit
Aufsichtsratsmitgliedern), 31
(Zusammensetzung der
Vertreterversammlung und Wahl der
Vertreterinnen und Vertreter), 32
(Vertreterversammlung), 32a (Hybride
Vertreterversammlung), 32b (Virtuelle
Vertreterversammlung), 32c
(Vertreterversammlung im gestreckten
Verfahren), 33 (Einberufung der
Vertreterversammlung), 34 (Leitung der
Vertreterversammlung und
Beschlussfassung), 34a (Wahlen zum
Aufsichtsrat), 34b (Niederschrift), 35 (
Zuständigkeit der Vertreterversammlung), 36
(Mehrheitserfordernisse), 39 (Vorbereitung
und Beschlussfassung über den
Jahresabschluss und die
Gewinnverwendung), 40 (Rücklagen), 43
(Bekanntmachungen), 44 (Prüfung), 45
(Auflösung), 46 (Inkrafttreten) der Satzung
nebst Präambel sowie §§ 1 (Wahlvorstand), 2
(Aufgaben des Wahlvorstandes), 3
(Bestellung und Aufgaben der
Wahlausschüsse), 4 (Wahlberechtigung), 5
(Wählbarkeit), 6 (Wahlbezirke und
Wählerlisten), 7 (Ort und Zeit der Wahl,
Bekanntmachung), 8 (Kandidaten und
Wahlvorschläge), 9 (Durchführung der Wahl,
Stimmzettel), 10 (Stimmabgabe im
Wahlraum), 11 (Briefwahl), 12 (Online-Wahl -
Zulässigkeit und Anforderungen), 12a (Online-
Wahl - Wahlverfahren), 12b (Online-Wahl -
Umgang mit Störungen), 13 (Wahlergebnis),
14 (Niederschrift über die Wahl), 15
(Feststellung der Vertreterinnen und Vertreter
sowie der Ersatzvertreterinnen und
Ersatzvertreter), 16 (Bekanntgabe der
Vertreterinnen und Vertreter sowie der
Ersatzvertreterinnen und Ersatzvertreter), 17
(Wahlanfechtung), 18 (Inkrafttreten der
Wahlordnung) der Wahlordnung wurden
neugefasst.
a)
13.01.2024
Empersmann
19b)
Nicht mehr
Vorstand:
Krause, Manfred, Solingen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Bak, Roland, Solingen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Bak, Roland, Solingen, *XX.XX.XXXX
a)
06.03.2024
Aydin
20Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Piqué, Pascal, Mettmann, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2024
Empersmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.