1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Beteiligungen sind zulässig. 4. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; die Voraussetzungen beschließen Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Mertens
Paderborn
Vorstand
Hermann Loges
Höxter
Prokurist(in)
Alexander Prior
Salzkotten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 20.09.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.10.2003.
Satzung
Statut vom 15.01.1893 mehrfach, zuletzt gemäß Generalversammlung vom 20.06.2000 geändert.
Die Vertreterversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung von § 2 (Zweck der Genossenschaft) sowie § 19 (Nachschusspflicht) beschlossen.
Formwechsel
Die Generalversammlung hat am 27. Juni 1974 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der "Gemeinnützigen Siedlungs- und Baugenossenschaft des Kreises Paderborn, eingetragene Genossenschaft, Paderborn", nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10. Juni 1974 durch Übernahme beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Generalversammlung hat am 28.06.1979 die Verschmelzung der Geossenschaft mit der "Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsgenossenschaft "Eigenheim" e.G.", Paderborn, nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21. Mai 1979 durch Übernahme beschlossen. Die Vertreterversammlung hat am 15. 6. 1982 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 9. 3. 1982 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG mit Sitz in Büren durch Aufnahme beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.