1. Zweck der Genossenschaft ist vorrangig eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der Mitglieder der Genossenschaft. 2. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. 3. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Willi Knust
Velbert
Vorstand
Stephan Schmidt
Neukirchen-Vluyn
Prokurist(in)
Ulrich Leschhorn
Velbert
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Tim Zimmermann
Velbert
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.10.1969
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2008 hat gemäß Punkt 9 eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Geschäftsguthabens), § 9 (Beendigung der Mitgliedschaft im Todesfall), § 10 (Beendigung der Mitgliedschaft durch Auflösung oder Erlöschen einer juristischen Person oder Personenhandelsgesellschaft), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile -vormals: Kündigung freiwillig übernommener Anteile-), § 19 (Nachschusspflicht), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes -vormals: Sorgfaltspflicht des Vorstandes-), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates -vormals: Aufgaben des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung -vormals: § 30 (Stimmrecht in der Mitgliederversammlung)-), § 32 (Mitgliederversammlung -vormals: § 31-), § 33 (einberufung der Mitgliederversammlung -vormals: § 32-), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung -vormals: § 33-), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung -vormals § 34-), § 36 (Mehrheitserfordernisse -vormals: § 35-), § 37 (Auskunftsrecht -vormals § 36-), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses -vormals: § 37-), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss -vormals § 38-), § 40 (Rücklagen -vormals: § 39-), § 41 (Gewinnverwendung -vormals § 40-), § 42 (Verlustdeckung -vormals § 42-), § 43 (Bekanntmachungen -vormals § 43-), § 44 (Prüfung -vormals: § 43-) und § 45 (Auflösung -vormals: § 44-) beschlossen. Außerdem erhält die Satzung gemäß Punkt 9) der Mitgliederversammlung einen zusätzlichen § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern).
Die Mitgliederlversammlung vom 21.06.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 24 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.06.2019 hat eine Änderung der Satzung in § 13 (Rechte der Mitglieder), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 32 (Mitgliederversammlung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 38 (Geschäftsjahr und Aufstellung des Jahresabschlusses), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss) und § 44 (Prüfung) beschlossen.
Die Mitgliedersammlung vom 25.06.2020 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 3 (Mitglieder), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 (Übertragung des Gesellschaftsguthabens), § 11 (Ausschluss eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 24 (Aufsichtsrat), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Situngen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern), wurde neu gefasst, § 31 (Stimmrecht in der Mitgliederversammmlung), § 33 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 34 (Leitung der Mitgliederversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Mitgliederversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernis), § 39 (Vorbereitung der Beschlussfassung über den Jahresabschluss), § 40 (Rücklagen), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung). beschlossen. Die Satzung wurde um § 30a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) ergänzt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Velbert: 30.01.1900 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 101 Amtsgericht Velbert getreten. Freigegeben am 22.09.2004.
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind unzulässig. Eintragung vom 02.11.2000 des Amtsgerichts Velbert berichtigt in: Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.