Handelsregister · HRB 70168

Registerinformationen

Spalt Trauerwaren GmbH · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Spalt Trauerwaren GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Brensbach
Geschäftsanschrift
Erbacher Str. 92-94, 64395 Brensbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 70168
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
28.09.2020
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Fabrikation von Sargbeschlägen, Sargzubehör, Sterbewäsche, Friedhofsbedarf und Pietätsartikel sowie der Handel mit diesen Artikeln und mit Trauerwaren aller Art.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Cornelia Wehle

Reichelsheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Iris Frieß

Fürth (Odw.)

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Mark Friedrich

Lorsch

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Prokurist(in)

Tim Schüßler

Reichelsheim (Odenwald)

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 28.10.1976 zuletzt geändert am 04.04.2006
  • Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.01.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Blatt 103 ff. Sonderband
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 111-120 Sonderband
  • Fall 2
  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 3
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.