Handelsregister · HRB 58212

Chronologischer Auszug

Sozialzentrum für Familien-, Kranken- und Altenpflege Eschborn gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sozialzentrum für Familien-, Kranken- und
Altenpflege Eschborn gemeinnützige
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

b)
Eschborn

c)
Ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist:
a) die Förderung der Altenhilfe;
b) die Unterstützung von Personen in
Verrichtungen des täglichen Lebens, die zu
dem Personenkreis des § 53 AO gehören.

Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) Ambulante Altenpflege und Altenhilfe;
b) Besuchsdienste und Gesprächskreise
bei alten oder hilfsbedürftigen Personen;
c) Entlastung pflegender
Familienangehöriger, soweit die
Pleger/innen selbst zu dem Personenkreis
des § 53 AO gehören;
d) Begleitung von alten oder
hilfsbedürftigen Personen, z.B. bei
Behördengängen, Arztbesuchen;
e) Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall, z.B.
nach Entlassung aus dem Krankenhaus;
f) Kleinere Reparaturhilfen im Haushalt von
Personen, die die Voraussetzungen des §
53 AO erfüllen;
g) Fortbildung der aktiven Mitglieder durch
Vorträge und Seminare mit dem Ziel, die
Qualität der angebotenen Hilfeleistungen
sicherzustellen;
h) Durchführung von allgemein
zugänglichen, nicht kommerziellen Ausund Weiterbildungsmaßnahmen der
häuslichen Krankenpflege.

Die Gesellschaft kann ihre
Betreuungsmaßnahmen in Form der
offenen und halboffenen Fürsorge
durchführen und zwar durch angestellte
Fachkräfte und andere geeignete
Personen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schülli, Michael, Oberursel (Taunus),
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.06.2003 zuletzt geändert am
22.07.2003
a)
30.09.2004
Weiß

b)
Tag der ersten
Eintragung: 14.01.2004
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag
Blatt 18 ff. Sonderband
2c)
Ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Gesellschaft ist:
a) die Förderung der Altenhilfe;
b) die Unterstützung von Personen in
Verrichtungen des täglichen Lebens, die zu
dem Personenkreis des § 53 AO gehören.
c) die Förderung der Jugendhilfe
d) Förderung der
Persönlichkeitsentwicklung vor der
Schulpflicht stehender Kinder, sowie die
Beratung und Information ihrer
Erziehungsberechtigten

Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch:
a) Ambulante Altenpflege und Altenhilfe;
b) Besuchsdienste und Gesprächskreise
bei alten oder hilfsbedürftigen Personen;
c) Entlastung pflegender
Familienangehöriger, soweit die
Pleger/innen selbst zu dem Personenkreis
des § 53 AO gehören;
d) Begleitung von alten oder
hilfsbedürftigen Personen, z.B. bei
Behördengängen, Arztbesuchen;
e) Hilfe im Haushalt im Krankheitsfall, z.B.
nach Entlassung aus dem Krankenhaus;
f) Kleinere Reparaturhilfen im Haushalt von
Personen, die die Voraussetzungen des §
53 AO erfüllen;
g) Fortbildung der aktiven Mitglieder durch
Vorträge und Seminare mit dem Ziel, die
Qualität der angebotenen Hilfeleistungen
sicherzustellen;
h) Durchführung von allgemein
zugänglichen, nicht kommerziellen Ausund Weiterbildungsmaßnahmen der
häuslichen Krankenpflege.
i) Das Betreiben einer Einrichtung zur
Tagesbetreuung von Kindern
j) Die sonstige familienergänzende,
erzieherische und sozialpädagogische
Arbeit mit Kindern

Die Gesellschaft kann ihre
Betreuungsmaßnahmen in Form der
offenen und halboffenen Fürsorge
durchführen und zwar durch angestellte
Fachkräfte und andere geeignete
Personen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2007 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Zweck und
Unternehmensgegenstand) beschlossen.
a)
09.11.2007
Wetscherka-Hildner

b)
Fall 2

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.