Handelsregister · HRA 12894

Chronologischer Auszug

Sozialstiftung Bamberg · Amtsgericht Bamberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sozialstiftung Bamberg

b)
Bamberg

c)
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Zweck der Stiftung ist die
Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens, die Förde-rung der
Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung
von Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO.
(2) Die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens wird insbesondere durch
den Betrieb und die Unterhaltung des
Klinikums Bamberg mit den Standorten
Bruderwald und Michaelsberg verwirklicht.
(3) Die Förderung der Altenhilfe und die
Förderung mildtätiger Zwecke werden insbesondere durch den Betrieb und die
Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime
Antonis-tift und Bürgerspital verwirklicht.
(4) Die steuerbegünstigten Satzungszwecke
können auch durch die Beschaffung von
Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO und deren
Weiterleitung an steuerbegünstigte
Körperschaften verfolgt werden, insbesondere
für Betriebe der Altenhilfe.
(5) Die Stiftung kann den Betrieb und die
Unterhaltung der Alten- und Pflegeheime
Antonistift und Bürgerspital auf einen anderen
gemeinnützigen Träger übertragen und diesen
hierzu mit Erträgnissen aus dem sonstigen
Stiftungsvermögen und etwaigen anderen
Zuwendungen unterstützen. Kumulative
Voraussetzungen für die Übertra-gung sind,
dass
1. die Stiftung einen beherrschenden Einfluss
auf den neuen Träger ausüben kann,
2. die satzungsgemäßen Rechte und
Kompetenzen des Stiftungsrates sowie des
Stadt-rates der Stadt Bamberg
uneingeschränkt durch Verankerung
entsprechender Durch-griffsrechte in der
Satzung des neuen Trägers erhalten bleiben,
3. die Stiftung weiterhin für den dauerhaften
Betrieb und die Unterhaltung der Alten- und
Pflegeheime garantiert, etwaige Verluste des
neuen Trägers übernimmt und im Bedarfsfall
ausreichend Liquidität zur Verfügung stellt.
(6) Im Rahmen der Zweckerfüllung kann die
Stiftung weitere Einrichtungen der stationären, teilstationären oder ambulanten
Versorgung oder Betreuung errichten, unterhalten, betreiben und gegebenenfalls auch
schließen, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.
(7) Der Wirkungskreis der Stiftung beschränkt
sich grundsätzlich auf das Gebiet der Stadt
Bamberg. Soweit es für eine nachhaltige
Verwirklichung des Stiftungszwecks
erforderlich ist, können im Einzelfall
Ausnahmen von der örtlichen Beschränkung
zugelassen werden. Die Zustimmung der
Stiftungsaufsichtsbehörde sowie der
betroffenen Gebietskörperschaften ist dafür
erforderlich.
(8) Durch den Einsatz der Stiftungsmittel
sollen keine Pflichtaufgaben der öffentlichen
Hand im weitesten Sinne finanziert werden.
(9) Mittel der Stiftung dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Stifter erhalten keine Zuwendungen aus
Mitteln der Stiftung.
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Goth, Johannes, Bamberg, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Frauenknecht, Xaver, Bamberg, *XX.XX.XXXX
a)
Öffentliche Stiftung des öffentlichen Rechts
Satzung vom 18.07.2003, zuletzt geändert am 17.03.2021.
a)
06.10.2021
Sternadl
2b)
Bestellt:
Vorstand:
Wilde, Martin, Handewitt, *XX.XX.XXXX
a)
22.11.2023
Sternadl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.