Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind erste und der zweite Vorsitzende. Sie sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 500,00 DEM im Einzelfall verpflichten. In diesen Fällen wird der Verein durch den Gesamtvorstand vertreten, zu dem neben den Vorsitzenden auch der Kassenwart/ Schriftführer gehört.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thorsten Becker
Buchholz-Trelde
Vorstand
Patrick Felsner
Reppenstedt
Vorstand
Lothar Fröhling
Mittelnkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 31.10.1992 zuletzt geändert am 05.12.1996
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.05.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.10.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.