Handelsregister · HRA 3216

Registerinformationen

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes · Amtsgericht Wiesbaden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
Rechtsform
sonstige juristische Person
Sitz
Wiesbaden
Geschäftsanschrift
Welfenstraße 4, 65189 Wiesbaden

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRA 3216
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Letzte Eintragung
16.02.2021
Abrufstand
20.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer des Gerüstbaugewerbes, insbesondere die Auszahlung des den Arbeitnehmern zustehenden Urlaubsentgelts und des zusätzlichen Urlaubsgeldes sowie die Entschädigungsansprüche, zu sichern, die ganzjährige Beschäftigung im Gerüstbaugewerbe zu fördern, insbesondere den Lohnausgleich für witterungsbedingte Arbeitsausfälle durchzuführen und Übergangsbeihilfen zu gewähren. Im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen nach dem Einigungsvertrag vom 31.08.1990 (räumlicher Geltungsbereich) die Berufsbildung im Gerüstbaugewerbe durch Bildungsmaßnahmen oder durch Kostenersatz für Bildungsmaßnahmen zu fördern.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Zweigniederlassung

Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes

Wiesbaden

Vorstand

Stefan Häusele

Wiesbaden

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Rechtsform

  • Rechtsfähiger Verein gemäß § 22 BGB

Satzung

  • Satzung vom 12.05.1981 zuletzt geändert am 24.06.1997
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Zusammensetzung des Vorstandes) beschlossen. Außerdem hat die Mitgliederversammlung vom 04.12.2007 die Änderung der Satzung in § 14 (Aufgaben des Vorstandes) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.04.1982 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Blatt 134-137 Sonderband
  • Fall 2
  • Der Vorstand besteht aus höchstens zwei hauptberuflich tätigen natürlichen Personen.
  • Fall 3
  • Fall 4
  • Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.