Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus bis zu drei Mitgliedern. Sind zwei oder drei Vorstandsmitglieder berufen, sind jeweils zwei Mitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt. Ist nur ein Vorstandsmitglied berufen, so ist es alleinvertretungsberechtigt. Der Verwaltungsrat kann einem oder allen Mitgliedern durch Beschluss Alleinvertretungsberechtigung einräumen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Haas
Schiltach
Vorstand
Evelyne Schinle
Schiltach
Vorstand
Willi Intraschak
Schenkenzell
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 09.04.1951 zuletzt geändert am 28.11.2008
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.08.2015.
Tag der ersten Eintragung: 16.05.1951
Satzung: Sonderband Blatt 197/215
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