Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorstandsvorsitzende und der 2. Vorstandsvorsitzende. Jeder vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Soll der Verein durch ein Geschäft von 5.000,00 DM und mehr verpflichtet werden, so muss der Vorstand dem Geschäftsgegener einen mit einfacher Mehrheit gefaßten ausgefertigten Zustimmungsbeschluss des Verwaltungsrates vorlegen, widrigenfalls eine Verpflichtung des Vereins eintritt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jürgen Ferstl
Dessau
Vorstand
Patrick Borrmann
Roßlau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.12.1999
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.10.2000. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes (AG Zerbst, VR 449) getreten.
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