Handelsregister · HRB 224620

Chronologischer Auszug

Soziale Fachschulen Johannesstift Diakonie gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Soziale Fachschulen Johannesstift
Diakonie gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Siemensdamm 50, 13629 Berlin

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei
der Verfolgung ihres Zweckes die
Zielsetzung und die Prägung des
Gesellschafters beachten. Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung
der Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens.
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Beschaffung von Mitteln für
die Förderung der Berufsbildung
durch andere steuerbegünstigte
Körperschaften oder durch eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58
Nr. 1 AO. Die Satzungszwecke
werden insbesondere verwirklicht
durch: die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Pflegeschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen, insbesondere:
den Betrieb der Berufsfachschule für Sozialassistenz für die Ausbildung zur Sozialassistentin und
zum Sozialassistenten; den Betrieb der Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zur
Erzieherin und zum Erzieher; den
Betrieb der Fachschule für Heilerziehungspflege für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin
und zum Heilerziehungspfleger;
den Betrieb der Pflegeschule für
die Ausbildung zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann; die
Errichtung, die Unterhaltung und
den Betrieb eines Referates Freiwilligendienste, welches insbesondere der Vermittlung von Freiwilligen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen an entsprechende Einsatzstellen dient sowie
die Erbringung von Beratungsund Unterstützungsleistungen gegenüber den Freiwilligen und den
Einsatzstellen zur Sicherstellung
der Bildungsarbeit und des Einsatzes von qualifiziertem Personal
zur Aufgabe hat. Dies beinhaltet
auch die pädagogische Betreuung
der Freiwilligen durch das Referat
Freiwilligendienste. Die Freiwilligen dienen als Hilfspersonen i. S.
d. § 57 Abs. 1 S. 2 AO.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.

b)
Geschäftsführer:

1.
Moy, Ingo, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
01.12.2020 mit Änderung vom
23.12.2020 in § 5 (Stammkapital,
Stammeinlagen)
a)
30.12.2020
Thamm
2c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft wird bei
der Verfolgung ihres Zweckes die
Zielsetzung und die Prägung des
Gesellschafters beachten. Zweck
der Gesellschaft ist die Förderung
der Berufsbildung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens.
Zweck der Gesellschaft ist auch
die Beschaffung von Mitteln für
die Förderung der in der Abgabenordnung genannten gemeinnützigen steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ausländische Körperschaften gemäß § 58
Nr. 1 AO.
Die Satzungszwecke werden insbesondere venlvirklicht durch o
die Errichtung, die Unterhaltung
und den Betrieb von Pflegeschulen, Fachschulen und Berufsfachschulen, insbesondere den Betrieb der Berufsfachschule für Sozialassistenz für die Ausbildung
zur Sozialassistentin und zum Sozialassistenten, den Betrieb der
Fachschule für Sozialpädagogik
für die Ausbildung zur Erzieherin
und zum Erzieher, den Betrieb der
Fachschule für Heilerziehungspflege für die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und zum
Heilerziehungspfleger, den Betrieb der Pflegeschule für die Ausbildung zur Pflegefachfrau und
zum Pflegefachmann, die Errichtung, die Unterhaltung und den
Betrieb eines Referates Freiwilligendienste, welches insbesondere der Vermittlung von Freiwilligen zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen an entsprechende
Einsatzstellen dient sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen gegenüber
den Freiwilligen und den Einsatzstellen zur Sicherstellung der Bildunsarbeit und des Einsatzes von
qualifizierten Personal zur Aufgabe hat. Dies beinhaltet auch die
pädagogische Betreuung der Freiwilligen durch das Referat Freiwilligendienste. Die Freiwilligen
dienen als Hilfspersonen i. S. d. §
57 Abs. 1 S. 2 AO.
Die Gesellschaft verwirklicht die
in Abs. 3 genannten Zwecke auch
im Rahmen eines planmäßigen
Zusammenwirkens durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Leistungen, insbesondere durch Venivaltungsdienstleistungen, Vermietung, Verpachtung
oder Überlassung von Grundstücken, Gebäuden und Räumen und
durch Nutzungsüberlassungen.
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit den zum Unternehmensverbund um die Johannesstift Diakonie gAG gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, sowie den in Anlage 1 genannten Gesellschaften. Die Gesellschaft kann alle erlaubten Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die mit dem Gesellschaftszweck nach Abs. 3 unmittelbar
zusammenhängen oder Zusammenhängen können oder diesem
Gesellschaftszweck dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist
selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel der Gesellschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. § 58 der Abgabenordnung bleibt unberührt.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Gesellschafter erhalten bei ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht
mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert
ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. § 58 der Abgabenordnung
bleibt unberührt. Die Gesellschaft
darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung
politischer Parteien verwenden.
Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen bedienen und kann auch ihrerseits als Hilfsperson für andere
steuerbegünstigte Körperschaften
und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden (§ 57
Abs. 1 S. 2 AO).
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.12.2021
ist der Gesellschaftsvertrag geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 5
(Geschäftsanteile) und 14 (Gründungskosten).
a)
10.12.2021
Berge

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.