Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs: a) der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum an Grundstücken sowie die Änderung, die Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von 200.000,00 DM übersteigt; b) Die Aufnahme und Hingabe von Darlehn in Höhe von mehr als 100.000,00 DM, soweit die Darlehnsaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt 200.000,00 DM, sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten; c) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als 100.000,00 DM, soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Der Genehmigungsvorbehalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-, Arbeits- und Gestellungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die Wertgrenze das Nutzungsentgelt für ein Jahr maßgebend; d) die Übernahme einer Bürgschaft, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfall mehr als 20.000,00 DM beträgt; e) die Planung und der Abschluss von Verträgen betreffend die Durchführung einer Baumaßnahme, wenn und soweit für diese keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgeld einen Betrag von 200.000,00 DM übersteigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stephan Meiser
Neuss
Vorstand
Philip Benning
Neuss
Vorstand
Lothar Richers
Neuss
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20. Mai 1963 zuletzt neu gefasst am 31. März 2000.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 24. Juli 1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 184 der Akten
Eingetragen nach dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 10.05.2006 Bl. 5 ff. Band II
Eingetragen nach dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 09.06.2010 Blatt 24 -27 der Akte
Eingetragen nach dem Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 03.07.2018, Blatt 65 ff. der Akten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.