Handelsregister · VR 100554

Registerinformationen

Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. · Amtsgericht Mannheim

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Karlsruhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 100554
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
22.11.2023
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Katja Heidemarie Lang

Karlsruhe

Vorstand

Jutta Uchmann

Karlsruhe

Vorstand

Katja Schümer

Karlsruhe

Vorstand

Catrin Kowalski

Karlsruhe

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 11.07.1907 in der Neufassung vom 28.09.2010.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr), § 5 (Zweck und Aufgaben), § 6 (Gemeinnützigkeit) und § 15 (Auflösung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 06.10.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014.
  • Tag der ersten Eintragung: 22.10.1907
  • Geänderte Satzung: Sonderband II Blatt 45-47
  • Satzung: Sonderband 2 Blatt 155 ff
  • Neufassung der Satzung: Sonderband II Blatt 186 - 192

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.03.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.04.2016 der Verein "Sozialdienst katholischer Frauen e.V.", Bruchsal (Amtsgericht Mannheim VR 230529) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.