Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass nachstehende Entscheidungen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariats in Münster bedürfen: Erwerb, Belastung, Veräußerung von Grundstücken und Aufgabe des Eigentums an Grundstücken sowie Erwerb, Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen, Aufnahme von Darlehen über 100.000,00 Euro, Übernahme von Bürgschaften über 100.000,00 Euro, Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern der Organe, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maria Lewe
Münster
Vorstand
Irmgard Weber
Münster
Vorstand
Elisabeth Knemeyer
Münster
Vorstand
Edith Thier
Münster
Vorstand
Petra Amely-Pauleikhoff
Münster
Besondere(r) Vertreter(in) nach § 30 BGB
Nicole Stange
Münster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.11.1911 zuletzt geändert am 23.11.1977
Der Ausschuss hat am 31.03.2014 eine Neufasung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.01.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Name, Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjähr), § 4 (Zweck und Aufgaben), § 5 (Gemeinnützigkeit), § 13 (Wirtschaftsbeirat), § 17 (Auflösung oder Aufhebung des Vereins), § 18 ( Kirchenbehördliche Aufsicht) und § 19 (Übergangsregelung zu § 7 Abs. 1a) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1912 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.04.2005.