Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Vorstandsfrauen (Vorsitzende, 1. Stellvertreterin, 2. Stellvertreterin). Je zwei Vorstandsfrauen vertreten gemeinsam. Die Vertretungsberechtigung ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB insoweit beschränkt, als für die unbefristete Aufstockung von Stellendeputaten, der Anstellung und Kündigung des Geschäftsführers, der Übernahme von Bürgschaften von mehr als 20.000,00 EUR, der Übernahme und Hingabe von Darlehen von mehr als 20.000,00 EUR und für den Erwerb, der Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten die Genehmigung des Diözesanvereins Freiburg e.V. erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Barbara Herm
Singen Hohentwiel
Vorstand
Claudia Hildegard Waibel
Singen Hohentwiel
Vorstand
Miriam Lorena Spranger
Singen Hohentwiel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.06.1970 mit Änderung; zuletzt geändert am 09.07.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Gemeinnützigkeit) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2021 hat die Neufassung der Satzung, die Mitgliederversammlung vom 31.08.2022 deren nochmalige Änderung in § 10 (Vorstand) und § 14 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 03.07.1970
Satzung: AS 255 ff.
Geänderte Satzung: AS 331 ff.
Neufassung der Satzung: AS. 501 ff
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.