Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Bad Soden-Salmünster
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bad Soden-Salmünster
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 2443
Gericht
Amtsgericht Hanau
Letzte Eintragung
26.02.2025
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus drei Frauen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Nachstehende Rechtsgeschäfte und Entscheidungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bischöflichen Generalvikariates in Fulda: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken sowie Eingehung einer Verpflichtung zur Verfügung über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück. 2. Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses sowie die Annahme von Schenkungen mit Auflagen oder sonstigen belastenden Zuwendungen. 3. Die Aufnahme und Gewährung von Darlehen. Ausgenommen sind Bankkredite in laufender Rechnung (Kontokorrentkredit), Einlagen bei Kreditinstituten sowie die Vergabe von Darlehen an Hilfsbedürftige aus zweckgebundenen Treuhandmitteln Dritter bis 5.000,- EUR. 4. Die Übernahme von Bürgschaften, die Abgabe von Garantieerklärungen und abstrakten Schuldanerkenntnissen, ferner von Schuldversprechen, Schulderlass oder Schuldübernahmen. 5. Der Abschluss und die Änderung von Arbeitsverträgen sowie die Erteilung von Gattungs- und Generalvollmachten. 6. Die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften über Gegenstände von mehr als 5.000,- EUR im Einzelfall oder der Abschluss von Dauerschuldverhältnissen mit einer jährlichen Belastung von mehr als 5.000,- EUR oder einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Einer Genehmigung bedarf es im Einzelfall nicht, wenn die aus dem Rechtsgeschäft oder dem Dauerschuldverhältnis für den Verein entstehenden Verbindlichkeiten mit Mitteln erfüllt werden, die im Rahmen des jeweils geltenden Haushaltplanes aufsichtsrechtlich genehmigt sind. 7. Die Erhebung von Klagen mit einem Streitwert von über 3.000,- EUR.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marion Meister
Bruchköbel
Vorstand
Adele Schenk
Bad Orb
Vorstand
Gisela Köller
Bad Soden-Salmünster
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.10.1995
Die Mitgliederversammlung vom 18.06.2006 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2024 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Gemeinnützigkeit) und 16 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 05.06.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 3 - 10 d. A.
Blatt 56 der Akte.
Anmeldung Bl. 76, 73
Fall 5; Anmeldung Blatt 102 der Akte
Fall 6
Anmeldung Blatt 136 der Akte.
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.