Handelsregister · HRB 35656
Chronologischer Auszug
Sozial-Aktiengesellschaft-Deutschland - gemeinnützig · Amtsgericht Bielefeld
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld b) Bielefeld c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". Zweck der Sozial-Aktien- Gesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist (als besondere Gründe auch Erdbeben etc.) oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen; Bildung und Erziehung; Wissenschaft und Forschung; Kunst und Kultur; Natur und Tierschutz ggf. auch Umweltschutz; Unterstützung des durch gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Förderpreis der Solidarität". Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial- Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z.B.: Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien- Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr.6 Abgabenordnung zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 Abgabenordnung zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieses Vertrages an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern. | 550.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Schaible, Franz, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 26.08.1999 zuletzt geändert am 16.10.2001 b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 31. Dezember 2003 durch die Ausgabe neuer Aktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 275.000,00 Euro zu erhöhen, auch durch Sacheinlagen. Die Stückelung dieser Aktien in Serien und unterschiedlichen Nennwerten ist vom Vorstand vorzunehmen, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind über die endgültige Stückelung der neuen Aktien zu informieren. | a) 28.05.2002 Panic b) Tag der ersten Eintragung: 10.01.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.05.2002. | |
| 2 | b) Die Hauptversammlung vom 25.08.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen um 100.000,00 EUR beschlossen. | a) 11.06.2008 Lehmann-Schön | ||||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld | 650.000,00 EUR | a) Die am 25.08.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR ist durchgeführt; § 5 (Grundkapital) der Satzung ist geändert. | a) 21.12.2009 Kausen | ||
| 4 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial- Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet. | a) Die Hauptversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner wurde § 3 Abs. 4 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Bekanntmachungen), § 6 Abs. 5 und 6 (Aktien), § 8 (Vorstand), § 10 (Gesetzliche Vertretung), § 11 (Zusammensetzung, Amtszeit und Organisation des Aufsichtsrats) und § 21 (Jahresabschluß und Lagebericht) der Satzung geändert. | a) 25.10.2010 Kausen | |||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX | a) 18.04.2011 Tegtmeier-Erdmann | ||||
| 6 | a) Die Hauptversammlung vom 26.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen. | a) 22.09.2011 Kausen | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Aktien) Abs. 6 beschlossen. | a) 10.10.2012 Januzi | ||||
| 8 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial- Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion; Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet. | Prokura erloschen: Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 23.08.2013 hat die Erweiterung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 2 Nr. 24 bis 28 beschlossen. | a) 27.09.2013 Kopp | ||
| 9 | a) Die Hauptversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) unter Einfügung eines neuen Absatzes 5 beschlossen. | a) 16.09.2014 Kopp | ||||
| 10 | b) Von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Schaible, Franz, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Von Amts wegen berichtigt: Vorstand: Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Peters, Stefan, Herford, *XX.XX.XXXX | a) 05.09.2018 Draeger | |||
| 11 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Lemmen, Veith, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 11.05.2020 Draeger | ||||
| 12 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld | a) 07.07.2022 Draeger | ||||
| 13 | c) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der Abgabenordnung". Zweck der Sozial- Aktiengesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge nicht übersteigen. 2. Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege; 3. Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4. Förderung kultureller Zwecke; dies ist die ausschließliche und unmittelbare Förderung der Kunst, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 6. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzpflege der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer einschließlich der Errichtung von Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; 9. Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 10. Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 11. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, 12. Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 15. Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 16. Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen; 17. Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 18. Förderung der Kriminalprävention; 19. Förderung des Sports, 20. Förderung kultureller Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde; 22. Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke; 23. Unterstützung des durch die gemeinnützige Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24 Förderung von Wissenschaft und Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion; Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und des Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: - Förderung des Wohlfahrtswesens - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann die vorstehenden Zwecke unmittelbar verwirklichen insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe im Bereich der Gastronomie, der Autoschilderherstellung, des Projekts "Sachen spenden - Vereine fördern", des Ziegeleimuseums sowie des Handels (Capability - Märkte), insbesondere für Personen mit geringem Einkommen sowie b) durch Aufbau und Unterstützung von Ehrenamtsgruppen der "Solidaritäter*innen", die sich in den oben genannten gemeinnützigen Bereichen engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet. | 1.450.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 26.08.2022 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 800.000,00 EUR sowie die Änderung von § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und 2 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung hat zudem die Änderung von § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 2 und mit ihr die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. | a) 12.01.2023 Dr. Kahlke | ||
| 14 | a) Die Hauptversammlung vom 25.08.2023 hat eine Ergänzung der Satzung in § 16 (Einberufung der Hauptversammlung) Abs (5) und in § 19 (Vorsitz der Hauptversammlung) Abs (3) beschlossen. | a) 17.10.2023 Dr. Kahlke | ||||
| 15 | c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. (2) Zweck der Sozial- Aktiengesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugendund Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten; 27. die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen: Förderung des Wohlfahrtswesens; berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann die vorstehenden Zwecke unmittelbar verwirklichen insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe im Bereich der Gastronomie, der Autoschilderherstellung, des Projekts „Sachen spenden - Vereine fördern“, des Ziegeleimuseums sowie des Handels (Capability - Märkte), insbesondere für Personen mit geringem Einkommen sowie b) durch Aufbau und Unterstützung von Ehrenamtsgruppen der „Solidaritäter*innen“, die sich in den oben genannten gemeinnützigen Bereichen engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung Ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-Aktien- Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien- Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgaben übernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und/oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) ln Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne des Absatzes (2) zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährdet. | a) Die Hauptversammlung vom 21.08.2025 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. (2) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. | a) 19.11.2025 Dr. Kahlke | |||
| 16 | Prokura erloschen: Lemmen, Veith, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 07.04.2026 Draeger | ||||
| 17 | b) Nicht mehr Vorstand: Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Weber, Michael, Bielefeld, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Nowatzki, Ulrich, Gütersloh, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2026 Draeger | ||||
| 18 | a) Sozial-Aktiengesellschaft-Deutschland gemeinnützig c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial- Aktiengesellschaft-Deutschland gemeinnützig ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig eine Förderung folgender Bereiche vorgesehen: 1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3. die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des§ 67, und von Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugendund Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst und Kultur; 6. die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege; 7. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe; 8. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden; 11. die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; 12. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 13. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; 14. die Förderung des Tierschutzes; 15. die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; 16. die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; 17. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; 18. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; 19. die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; 20. die Förderung der Kriminalprävention; 21. die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport); 22. die Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung; 23. die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; 24. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind; 25. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten; 27. die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die vergünstigte Wohnraumüberlassung an Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Bezüge nicht höher sein dürfen als das Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Fünffachen das Sechsfache des Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss. zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses vorliegen. Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar folgende Zwecke selbst verwirklichen; - Förderung des Wohlfahrtswesens; - berufliche Reintegration Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser und anderer Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch Qualifizierung, sozialpädagogischer Betreuung und Beschäftigung - Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Die Gesellschaft kann die vorstehenden Zwecke unmittelbar verwirklichen insbesondere durch a) lnklusionsbetriebe im Bereich der Gastronomie, der Autoschilderherstellung, des Projekts „Sachen spenden - Vereine fördern", des Ziegeleimuseums sowie des Handels (Sozialkaufhäuser), insbesondere für Personen mit geringem Einkommen sowie b) durch Aufbau und Unterstützung von Ehrenamtsgruppen der „Solidaritäter*innen", die sich in den oben genannten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereichen engagieren (zum Beispiel durch Lebensmittelverteilstellen, Sozialküchen, Natur- und Umweltschutzprojekte, Begleitdienst für Friedhofsbesuche, Kurse und Schulungen u.a. für Seniorinnen und Senioren, Sanitätsdienste, Nachbarschaftstreffs und zentren sowie andere Bereiche der §§ 53, 66 AO). Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-AktienGesellschaft Deutschland - gemeinnützig die aus ihrem Vermögen (z. B. Aktienkapital, Liegenschaften, Beteiligungen oder anderem Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der Sozial-Aktien- Gesellschaft Deutschland - gemeinnützig erzielten Erträge sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks zeitnah zu verwenden. Sie können im Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise einer zweckgebundenen Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies erforderlich ist, um den satzungsmäßigen Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu können. Darüber hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere Aufgabenübernehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung und Bewirtschaftung der selbstgenutzten und bzw. oder vermieteten Gebäuden und Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung ihrer Zwecksetzung kann sich die Gesellschaft an anderen gemeinnützigen Körperschaften beteiligen und darf sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne von § 2 zu fördern und die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht gefährden. | a) Die Hauptversammlung vom 31.03.2026 hat eine Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) sowie § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der Firma und des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. Die Satzung ist neu gefasst mit Ausnahme der Regelungen zum Aufsichtsrat (§§ 13, 16, 17 n.F.), die den Regelungen von §§ 11, 14, 15 a.F. entsprechen. | a) 02.07.2026 Dr. Kahlke |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.