Handelsregister · HRB 35656

Chronologischer Auszug

Sozial-Aktiengesellschaft-Deutschland - gemeinnützig · Amtsgericht Bielefeld

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 16.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld

b)
Bielefeld

c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung". Zweck der Sozial-Aktien-
Gesellschaft Bielefeld ist die Beschaffung
von Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Hierbei ist vorrangig eine Förderung
folgender Bereiche vorgesehen: Hilfe und
Unterstützung von Personen, die infolge
ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer
angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO), deren
wirtschaftliche Lage aus besonderen
Gründen zu einer Notlage geworden ist (als
besondere Gründe auch Erdbeben etc.)
oder deren Bezüge die Höhe der in § 53 Nr.
2 AO genannten Beträge nicht übersteigen;
Bildung und Erziehung; Wissenschaft und
Forschung; Kunst und Kultur; Natur und
Tierschutz ggf. auch Umweltschutz;
Unterstützung des durch gemeinnützige
Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und
Armut ausgelobten jährlichen "Förderpreis
der Solidarität". Die Gesellschaft kann sich
zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer
Hilfsperson im Sinne des § 57 S. 2 AO
bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht
selbst wahrnimmt. Zur Finanzierung ihres
gemeinnützigen Zwecks stellt die Sozial-
Aktien-Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem
Vermögen (z.B.: Aktienkapital,
Liegenschaften, Beteiligungen oder
anderem Kapitalvermögen)
erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die
aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-
Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge
sind zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks
zeitnah zu verwenden. Sie können im
Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz
oder teilweise einer zweckgebundenen
Rücklage gemäß § 56 Nr.6
Abgabenordnung zugeführt werden, soweit
dies erforderlich ist, um den
satzungsmäßigen Gesellschaftszweck
nachhaltig erfüllen zu können. Darüber
hinaus können die nach § 58 Nr. 7
Abgabenordnung zulässigen freien
Rücklagen gebildet werden. Die
Gesellschaft kann weitere Aufgaben
übernehmen, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar zu dienen
geeignet sind. Zu diesem Zweck kann die
Gesellschaft Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieses Vertrages an Dritte
vermieten sowie die notwendigen
Maßnahmen zur Verwaltung, Unterhaltung
und Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. In Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne
des Absatzes (2) zu fördern.
550.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Schaible, Franz, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
Geschäftsführer:
Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld,
*XX.XX.XXXX
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 26.08.1999 zuletzt geändert am 16.10.2001

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit
Zustimmung des Aufsichtsrates bis 31. Dezember 2003 durch
die Ausgabe neuer Aktien einmal oder mehrmals, insgesamt
jedoch um höchstens 275.000,00 Euro zu erhöhen, auch durch
Sacheinlagen. Die Stückelung dieser Aktien in Serien und
unterschiedlichen Nennwerten ist vom Vorstand
vorzunehmen, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind über
die endgültige Stückelung der neuen Aktien zu informieren.
a)
28.05.2002
Panic

b)
Tag der ersten
Eintragung: 10.01.1997
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
28.05.2002.
2b)
Die Hauptversammlung vom 25.08.2006 hat die Erhöhung des
Grundkapitals gegen Einlagen um 100.000,00 EUR
beschlossen.
a)
11.06.2008
Lehmann-Schön
3b)
Geschäftsanschrift:
Walther-Rathenau-Str. 62, 33602 Bielefeld
650.000,00
EUR
a)
Die am 25.08.2006 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals
um 100.000,00 EUR ist durchgeführt; § 5 (Grundkapital) der
Satzung ist geändert.
a)
21.12.2009
Kausen
4c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der
Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft Bielefeld ist die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig
eine Förderung folgender Bereiche
vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53
Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus
besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist oder deren Bezüge die Höhe
der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge
nicht übersteigen. 2. Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege; 3.
Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4.
Förderung kultureller Zwecke; dies ist die
ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst, die Förderung der
Pflege und Erhaltung von Kulturwerten
sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5.
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; 6. Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzpflege der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege, ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung
der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer
einschließlich der Errichtung von
Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung
des Suchdienstes für Vermisste; 9.
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
10. Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 11. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, 12.
Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung
der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von
Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 15. Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 16. Förderung der
Gleichberechtigung von Männern und
Frauen; 17. Förderung des Schutzes von
Ehe und Familie; 18. Förderung der
Kriminalprävention; 19. Förderung des
Sports, 20. Förderung kultureller
Betätigungen, die in erster Linie der
Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung
der Heimatpflege und Heimatkunde; 22.
Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der
Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke;
23. Unterstützung des durch die
gemeinnützige Stiftung Solidarität bei
Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten
jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis".
Daneben kann die Gesellschaft unmittelbar
folgende Zwecke selbst verwirklichen: -
Förderung des Wohlfahrtswesens berufliche Reintegration Schwerbehinderter,
Langzeitarbeitsloser und anderer
Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch
Qualifizierung, sozialpädagogischer
Betreuung und Beschäftigung - Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur
Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks
stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft
Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B.
Aktienkapital, Liegenschaften,
Beteiligungen oder anderem
Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge
zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der
Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld
erzielten Erträge sind zur Erfüllung des
Gesellschaftszwecks zeitnah zu
verwenden. Sie können im Rahmen des
steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise
einer zweckgebundenen Rücklage gemäß §
56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies
erforderlich ist, um den satzungsmäßigen
Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu
können. Darüber hinaus können die nach §
58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen
gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann
weitere Aufgaben übernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten
sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verwaltung, Unterhaltung und
Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne
des Absatzes (2) zu fördern und die
Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährdet.
a)
Die Hauptversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung der
Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und
mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen. Ferner wurde § 3 Abs. 4 (Gemeinnützigkeit), § 4
(Bekanntmachungen), § 6 Abs. 5 und 6 (Aktien), § 8
(Vorstand), § 10 (Gesetzliche Vertretung), § 11
(Zusammensetzung, Amtszeit und Organisation des
Aufsichtsrats) und § 21 (Jahresabschluß und Lagebericht) der
Satzung geändert.
a)
25.10.2010
Kausen
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX
a)
18.04.2011
Tegtmeier-Erdmann
6a)
Die Hauptversammlung vom 26.08.2011 hat die Änderung der
Satzung in § 5 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen.
a)
22.09.2011
Kausen
7a)
Die Hauptversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 6 (Aktien) Abs. 6 beschlossen.
a)
10.10.2012
Januzi
8c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zweck der
Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft Bielefeld ist die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig
eine Förderung folgender Bereiche
vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53
Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus
besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist oder deren Bezüge die Höhe
der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge
nicht übersteigen. 2. Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege; 3.
Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4.
Förderung kultureller Zwecke; dies ist die
ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst, die Förderung der
Pflege und Erhaltung von Kulturwerten
sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5.
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; 6. Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzpflege der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege, ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung
der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer
einschließlich der Errichtung von
Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung
des Suchdienstes für Vermisste; 9.
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
10. Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 11. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, 12.
Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung
der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von
Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 15. Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 16. Förderung der
Gleichberechtigung von Männern und
Frauen; 17. Förderung des Schutzes von
Ehe und Familie; 18. Förderung der
Kriminalprävention; 19. Förderung des
Sports, 20. Förderung kultureller
Betätigungen, die in erster Linie der
Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung
der Heimatpflege und Heimatkunde; 22.
Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der
Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke;
23. Unterstützung des durch die
gemeinnützige Stiftung Solidarität bei
Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten
jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion;
Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich
des Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Modellflugs und des
Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die
auf den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des
bürgerlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft
unmittelbar folgende Zwecke selbst
verwirklichen: - Förderung des
Wohlfahrtswesens - berufliche
Reintegration Schwerbehinderter,
Langzeitarbeitsloser und anderer
Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch
Qualifizierung, sozialpädagogischer
Betreuung und Beschäftigung - Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer
Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des §
57 S. 2 AO bedienen, sowie sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Zur
Finanzierung ihres gemeinnützigen Zwecks
stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft
Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B.
Aktienkapital, Liegenschaften,
Beteiligungen oder anderem
Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge
zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der
Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld
erzielten Erträge sind zur Erfüllung des
Gesellschaftszwecks zeitnah zu
verwenden. Sie können im Rahmen des
steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise
einer zweckgebundenen Rücklage gemäß §
56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies
erforderlich ist, um den satzungsmäßigen
Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu
können. Darüber hinaus können die nach §
58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen
gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann
weitere Aufgaben übernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten
sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verwaltung, Unterhaltung und
Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne
des Absatzes (2) zu fördern und die
Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährdet.
Prokura erloschen:
Kühme, Wolfgang, Porta Westfalica, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 23.08.2013 hat die Erweiterung
der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft)
Abs. 2 Nr. 24 bis 28 beschlossen.
a)
27.09.2013
Kopp
9a)
Die Hauptversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) unter Einfügung eines
neuen Absatzes 5 beschlossen.
a)
16.09.2014
Kopp
10b)
Von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Schaible, Franz, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
Von Amts wegen berichtigt:
Vorstand:
Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld,
*XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Peters, Stefan, Herford, *XX.XX.XXXX
a)
05.09.2018
Draeger
11Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Lemmen, Veith, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
11.05.2020
Draeger
12b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Meisenstraße 65, 33607 Bielefeld
a)
07.07.2022
Draeger
13c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zweck der
Abgabenordnung". Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft Bielefeld ist die
Beschaffung von Mitteln für die
Verwirklichung der steuerbegünstigten
Zwecke einer anderen Körperschaft oder
für die Verwirklichung steuerbegünstigter
Zwecke durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts. Hierbei ist vorrangig
eine Förderung folgender Bereiche
vorgesehen: 1. Hilfe und Unterstützung von
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustandes auf
die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53
Nr.1 AO), deren wirtschaftliche Lage aus
besonderen Gründen zu einer Notlage
geworden ist oder deren Bezüge die Höhe
der in § 53 Nr. 2 AO genannten Beträge
nicht übersteigen. 2. Förderung der
öffentlichen Gesundheitspflege; 3.
Förderung der Jugend- und der Altenhilfe; 4.
Förderung kultureller Zwecke; dies ist die
ausschließliche und unmittelbare
Förderung der Kunst, die Förderung der
Pflege und Erhaltung von Kulturwerten
sowie die Förderung der Denkmalpflege; 5.
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; 6. Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzpflege der Länder, des
Umweltschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 7. Förderung der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege, ihrer
Unterverbände und ihrer angeschlossenen
Einrichtungen und Anstalten; 8. Förderung
der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös
Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene,
Aussiedler Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer
einschließlich der Errichtung von
Ehrenmalen und Gedenkstätten; Förderung
des Suchdienstes für Vermisste; 9.
Förderung der Rettung aus Lebensgefahr;
10. Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 11. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens, 12.
Förderung des Tierschutzes; 13. Förderung
der Entwicklungshilfe; 14. Förderung von
Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 15. Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 16. Förderung der
Gleichberechtigung von Männern und
Frauen; 17. Förderung des Schutzes von
Ehe und Familie; 18. Förderung der
Kriminalprävention; 19. Förderung des
Sports, 20. Förderung kultureller
Betätigungen, die in erster Linie der
Freizeitgestaltung dienen; 21. Förderung
der Heimatpflege und Heimatkunde; 22.
Förderung der nach § 52 Abs. 2 Nr. 4 der
Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke;
23. Unterstützung des durch die
gemeinnützige Stiftung Solidarität bei
Arbeitslosigkeit und Armut ausgelobten
jährlichen "Regine-Hildebrandt-Preis". Nr. 24
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; Nr. 25 Förderung der Religion;
Nr. 26 Förderung der Tierzucht, der
Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des
traditionellen Brauchtums einschließlich
des Karnevals, der Fastnacht und des
Faschings, der Soldaten- und
Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Modellflugs und des
Hundesports; Nr. 27 allgemeine Förderung
des demokratischen Staatswesens im
Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu
gehören nicht Bestrebungen, die nur
bestimmte Einzelinteressen
staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die
auf den kommunalpolitischen Bereich
beschränkt sind; Nr. 28 Förderung des
bürgerlichen Engagements zugunsten
gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher
Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft
unmittelbar folgende Zwecke selbst
verwirklichen: - Förderung des
Wohlfahrtswesens - berufliche
Reintegration Schwerbehinderter,
Langzeitarbeitsloser und anderer
Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch
Qualifizierung, sozialpädagogischer
Betreuung und Beschäftigung - Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann die vorstehenden
Zwecke unmittelbar verwirklichen
insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe
im Bereich der Gastronomie, der
Autoschilderherstellung, des Projekts
"Sachen spenden - Vereine fördern", des
Ziegeleimuseums sowie des Handels
(Capability - Märkte), insbesondere für
Personen mit geringem Einkommen sowie
b) durch Aufbau und Unterstützung von
Ehrenamtsgruppen der
"Solidaritäter*innen", die sich in den oben
genannten gemeinnützigen Bereichen
engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson
im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen
Zwecks stellt die Sozial-Aktien-Gesellschaft
Bielefeld die aus ihrem Vermögen (z. B.
Aktienkapital, Liegenschaften,
Beteiligungen oder anderem
Kapitalvermögen) erwirtschafteten Erträge
zur Verfügung. Die aus dem Vermögen der
Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld
erzielten Erträge sind zur Erfüllung des
Gesellschaftszwecks zeitnah zu
verwenden. Sie können im Rahmen des
steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise
einer zweckgebundenen Rücklage gemäß §
56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies
erforderlich ist, um den satzungsmäßigen
Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu
können. Darüber hinaus können die nach §
58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen
gebildet werden. Die Gesellschaft kann
weitere Aufgaben übernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten
sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verwaltung, Unterhaltung und
Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. In Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne
des Absatzes (2) zu fördern und die
Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährdet.
1.450.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 26.08.2022 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 800.000,00 EUR sowie die Änderung von § 5
(Grundkapital) Abs. 1 und 2 der Satzung beschlossen. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Die Hauptversammlung hat zudem die Änderung von § 2
(Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) Abs. 2 und mit ihr
die Änderung des Gegenstandes des Unternehmens
beschlossen.
a)
12.01.2023
Dr. Kahlke
14a)
Die Hauptversammlung vom 25.08.2023 hat eine Ergänzung
der Satzung in § 16 (Einberufung der Hauptversammlung) Abs
(5) und in § 19 (Vorsitz der Hauptversammlung) Abs (3)
beschlossen.
a)
17.10.2023
Dr. Kahlke
15c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung“. (2) Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft ist die Beschaffung von
Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Hierbei ist vorrangig eine Förderung
folgender Bereiche vorgesehen: 1. die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3.
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von
Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugendund Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst
und Kultur; 6. die Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe; 8. die Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung
des Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden; 11. die Förderung der
Rettung aus Lebensgefahr; 12. die
Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 13. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens; 14. die
Förderung des Tierschutzes; 15. die
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit; 16. die
Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 17. die Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 18. die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern; 19. die Förderung des Schutzes
von Ehe und Familie; 20. die Förderung der
Kriminalprävention; 21. die Förderung des
Sports (Schach gilt als Sport); 22. die
Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde
und der Ortsverschönerung; 23. die
Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht,
der Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports; 24. die
allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich dieses
Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art
verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt
sind; 25. die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der
Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen
und die Förderung der Unterhaltung von
Gedenkstätten für
nichtbestattungspflichtige Kinder und
Föten; 27. die Förderung
wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die
vergünstigte Wohnraumüberlassung an
Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer
2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass
die Bezüge nicht höher sein dürfen als das
Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe
im Sinne des § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden
oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des
Fünffachen das Sechsfache des
Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss zu
Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses
vorliegen. Daneben kann die Gesellschaft
unmittelbar folgende Zwecke selbst
verwirklichen: Förderung des
Wohlfahrtswesens; berufliche Reintegration
Schwerbehinderter, Langzeitarbeitsloser
und anderer Problemgruppen des
Arbeitsmarktes durch Qualifizierung,
sozialpädagogischer Betreuung und
Beschäftigung; Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann die vorstehenden
Zwecke unmittelbar verwirklichen
insbesondere durch a) Inklusionsbetriebe
im Bereich der Gastronomie, der
Autoschilderherstellung, des Projekts
„Sachen spenden - Vereine fördern“, des
Ziegeleimuseums sowie des Handels
(Capability - Märkte), insbesondere für
Personen mit geringem Einkommen sowie
b) durch Aufbau und Unterstützung von
Ehrenamtsgruppen der
„Solidaritäter*innen“, die sich in den oben
genannten gemeinnützigen Bereichen
engagieren. Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson
im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, sowie
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Zur Finanzierung Ihres gemeinnützigen
Zwecks stellt die Sozial-Aktien-
Gesellschaft Bielefeld die aus ihrem
Vermögen (z. B. Aktienkapital,
Liegenschaften, Beteiligungen oder
anderem Kapitalvermögen)
erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die
aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-
Gesellschaft Bielefeld erzielten Erträge sind
zur Erfüllung des Gesellschaftszwecks
zeitnah zu verwenden. Sie können im
Rahmen des steuerlich Zulässigen ganz
oder teilweise einer zweckgebundenen
Rücklage gemäß § 56 Nr. 6 AO zugeführt
werden, soweit dies erforderlich ist, um den
satzungsmäßigen Gesellschaftszweck
nachhaltig erfüllen zu können. Darüber
hinaus können die nach § 58 Nr. 7 AO
zulässigen freien Rücklagen gebildet
werden. (3) Die Gesellschaft kann weitere
Aufgaben übernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten
sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verwaltung, Unterhaltung und
Bewirtschaftung der selbstgenutzten
und/oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. (4) ln Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne
des Absatzes (2) zu fördern und die
Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährdet.
a)
Die Hauptversammlung vom 21.08.2025 hat eine Änderung
der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft)
Abs. (2) und mit ihr die Änderung des Gegenstandes des
Unternehmens beschlossen.
a)
19.11.2025
Dr. Kahlke
16Prokura erloschen:
Lemmen, Veith, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
07.04.2026
Draeger
17b)
Nicht mehr
Vorstand:
Prof. Dr. Beaugrand, Andreas, Bielefeld,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Weber, Michael, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Nowatzki, Ulrich, Gütersloh, *XX.XX.XXXX
a)
29.06.2026
Draeger
18a)
Sozial-Aktiengesellschaft-Deutschland gemeinnützig

c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung". (2) Zweck der Sozial-
Aktiengesellschaft-Deutschland gemeinnützig ist die Beschaffung von
Mitteln für die Verwirklichung der
steuerbegünstigten Zwecke einer anderen
Körperschaft oder für die Verwirklichung
steuerbegünstigter Zwecke durch eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Hierbei ist vorrangig eine Förderung
folgender Bereiche vorgesehen: 1. die
Förderung von Wissenschaft und
Forschung; 2. die Förderung der Religion; 3.
die Förderung des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, insbesondere die
Verhütung und Bekämpfung von
übertragbaren Krankheiten, auch durch
Krankenhäuser im Sinne des§ 67, und von
Tierseuchen; 4. die Förderung der Jugendund Altenhilfe; 5. die Förderung von Kunst
und Kultur; 6. die Förderung des
Denkmalschutzes und der Denkmalpflege;
7. die Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studierendenhilfe; 8. die Förderung des
Naturschutzes und der Landschaftspflege
im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, einschließlich des
Klimaschutzes, des Küstenschutzes und
des Hochwasserschutzes; 9. die Förderung
des Wohlfahrtswesens, insbesondere der
Zwecke der amtlich anerkannten Verbände
der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der
Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer
angeschlossenen Einrichtungen und
Anstalten; 10. die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte,
für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler,
Spätaussiedler, Kriegsopfer,
Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte
und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und
Behinderte sowie Hilfe für Opfer von
Straftaten; Förderung des Andenkens an
Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer;
Förderung des Suchdienstes für Vermisste,
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf
Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder
ihrer geschlechtlichen Orientierung
diskriminiert werden; 11. die Förderung der
Rettung aus Lebensgefahr; 12. die
Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der
Unfallverhütung; 13. die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens; 14. die
Förderung des Tierschutzes; 15. die
Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit; 16. die
Förderung von Verbraucherberatung und
Verbraucherschutz; 17. die Förderung der
Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige
Strafgefangene; 18. die Förderung der
Gleichberechtigung von Frauen und
Männern; 19. die Förderung des Schutzes
von Ehe und Familie; 20. die Förderung der
Kriminalprävention; 21. die Förderung des
Sports (Schach gilt als Sport); 22. die
Förderung der Heimatpflege, Heimatkunde
und der Ortsverschönerung; 23. die
Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht,
der Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals,
der Fastnacht und des Faschings, der
Soldaten- und Reservistenbetreuung, des
Amateurfunkens, des Freifunks, des
Modellflugs und des Hundesports; 24. die
allgemeine Förderung des demokratischen
Staatswesens im Geltungsbereich dieses
Gesetzes; hierzu gehören nicht
Bestrebungen, die nur bestimmte
Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art
verfolgen oder die auf den
kommunalpolitischen Bereich beschränkt
sind; 25. die Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und
kirchlicher Zwecke; 26. die Förderung der
Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen
und die Förderung der Unterhaltung von
Gedenkstätten für
nichtbestattungspflichtige Kinder und
Föten; 27. die Förderung
wohngemeinnütziger Zwecke; dies ist die
vergünstigte Wohnraumüberlassung an
Personen im Sinne des § 53. § 53 Nummer
2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass
die Bezüge nicht höher sein dürfen als das
Fünffache des Regelsatzes der Sozialhilfe
im Sinne des § 28 des Zwölften Buches
Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden
oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des
Fünffachen das Sechsfache des
Regelsatzes. Die Hilfebedürftigkeit muss.
zu Beginn des jeweiligen Mietverhältnisses
vorliegen. Daneben kann die Gesellschaft
unmittelbar folgende Zwecke selbst
verwirklichen; - Förderung des
Wohlfahrtswesens; - berufliche
Reintegration Schwerbehinderter,
Langzeitarbeitsloser und anderer
Problemgruppen des Arbeitsmarktes durch
Qualifizierung, sozialpädagogischer
Betreuung und Beschäftigung - Förderung
des bürgerschaftlichen Engagements. Die
Gesellschaft kann die vorstehenden
Zwecke unmittelbar verwirklichen
insbesondere durch a) lnklusionsbetriebe
im Bereich der Gastronomie, der
Autoschilderherstellung, des Projekts
„Sachen spenden - Vereine fördern", des
Ziegeleimuseums sowie des Handels
(Sozialkaufhäuser), insbesondere für
Personen mit geringem Einkommen sowie
b) durch Aufbau und Unterstützung von
Ehrenamtsgruppen der
„Solidaritäter*innen", die sich in den oben
genannten gemeinnützigen, mildtätigen
oder kirchlichen Bereichen engagieren (zum
Beispiel durch Lebensmittelverteilstellen,
Sozialküchen, Natur- und
Umweltschutzprojekte, Begleitdienst für
Friedhofsbesuche, Kurse und Schulungen
u.a. für Seniorinnen und Senioren,
Sanitätsdienste, Nachbarschaftstreffs und zentren sowie andere Bereiche der §§ 53,
66 AO). Die Gesellschaft kann sich zur
Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson
im Sinne des § 57 S. 2 AO bedienen, soweit
sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
Zur Finanzierung ihres gemeinnützigen
Zwecks stellt die Sozial-AktienGesellschaft
Deutschland - gemeinnützig die aus ihrem
Vermögen (z. B. Aktienkapital,
Liegenschaften, Beteiligungen oder
anderem Kapitalvermögen)
erwirtschafteten Erträge zur Verfügung. Die
aus dem Vermögen der Sozial-Aktien-
Gesellschaft Deutschland - gemeinnützig
erzielten Erträge sind zur Erfüllung des
Gesellschaftszwecks zeitnah zu
verwenden. Sie können im Rahmen des
steuerlich Zulässigen ganz oder teilweise
einer zweckgebundenen Rücklage gemäß §
56 Nr. 6 AO zugeführt werden, soweit dies
erforderlich ist, um den satzungsmäßigen
Gesellschaftszweck nachhaltig erfüllen zu
können. Darüber hinaus können die nach §
58 Nr. 7 AO zulässigen freien Rücklagen
gebildet werden. (3) Die Gesellschaft kann
weitere Aufgabenübernehmen, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Zu
diesem Zweck kann die Gesellschaft
Eigentum erwerben, dieses zur
zweckmäßigen Nutzung bzw. zum Nutzen
im Sinne dieser Satzung an Dritte vermieten
sowie die notwendigen Maßnahmen zur
Verwaltung, Unterhaltung und
Bewirtschaftung der selbstgenutzten und
bzw. oder vermieteten Gebäuden und
Flächen selbst betreiben. (4) In Verfolgung
ihrer Zwecksetzung kann sich die
Gesellschaft an anderen gemeinnützigen
Körperschaften beteiligen und darf
sämtliche Geschäfte betreiben, die geeignet
sind, die Zwecke der Gesellschaft im Sinne
von § 2 zu fördern und die
Gemeinnützigkeit der Gesellschaft nicht
gefährden.
a)
Die Hauptversammlung vom 31.03.2026 hat eine Änderung
der Satzung in § 1 (Firma und Sitz) sowie § 2 (Zweck und
Gegenstand der Gesellschaft) und mit ihr die Änderung der
Firma und des Gegenstandes des Unternehmens
beschlossen. Die Satzung ist neu gefasst mit Ausnahme der
Regelungen zum Aufsichtsrat (§§ 13, 16, 17 n.F.), die den
Regelungen von §§ 11, 14, 15 a.F. entsprechen.
a)
02.07.2026
Dr. Kahlke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.