Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten jeweils zwei gemeinsam. Der Vorstandsvorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, ist es befugt, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenem oder fremdem Namen zu vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marzena Hrabczak
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.03.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 11 Abs. 2 (Auflösung) beschlossen.