Handelsregister · VR 2956
Chronologischer Auszug
Sonnenfreunde Langenhagen-Krähenwinkel e.V. · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Sonnenfreunde Langenhagen-Krähenwinkel b) Langenhagen | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste und der zweite Vorsitzende. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 2. Vorsitzender: Groeger, Heinz, Bohrwerksdreher i.R., Hannover 1. Vorsitzender: Warnecke-Neumann, Rolf, Vermessungstechniker, Hannover | a) eingetragener Verein Satzung vom 04.02.1960 zuletzt geändert am 23.09.1985 | a) 28.03.2006 Bruns b) Satzung Bl. 196-201 d. A. Tag der ersten Eintragung: 31.03.1960 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.03.2006. |
| 2 | a) Name von Amts wegen um den Rechtsformzusatz ergänzt, nun: Sonnenfreunde Langenhagen-Krähenwinkel e.V. | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Groeger, Heinz, Bohrwerksdreher i.R., Hannover Bestellt und wieder ausgeschieden als 2. Vorsitzende: Stryk, Brigitte, Hannover, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Dammerow, Ralf, Langenhagen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck) und die Neueinfügung von § 4 (Tätigkeitsfelder) beschlossen unter Fortführung der alten §§ 4 bis 16 als neue §§ 5 bis 17. | a) 17.04.2020 Schicking b) Beschluss Blatt 41 Bd. II der Akten Beschluss Blatt 64-65 Bd. II der Akten Satzung Blatt 69-72 Bd. II der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.