Handelsregister · VR 575

Chronologischer Auszug

"Sonneneck" e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Kleingartenverein "Sonneneck" e.V.

b)
Guhrow
a)
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden.

b)
Vorsitzender:

1.
Hofmann, Jörg, *XX.XX.XXXX, Cottbus

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Grosser, Klaus, Kfz-Schlosser/Baumaschinist, Cottbus
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 09.06.1990
zuletzt geändert durch Beschluss vom 10.07.1994
a)
25.10.2006
Schneider
b)
Tag der ersten Eintragung:
21.06.1990

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Vereinsnamens ist von Amts
wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:

"Sonneneck" e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der
Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide
gemeinsam vertreten.

b)
Die Eintragung zu Nr. 2 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt:
stellvertretender Vorsitzender:

Grosser, Klaus-Dieter, *XX.XX.XXXX, Werben
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.08.2013 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere
die Vertretungsregelung des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
13.08.2014
Barig
b)
Satzung Bl.
51-56 SB
Protokoll Bl.
41-44 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.