Handelsregister · VR 3229
Chronologischer Auszug
Sonnenblick Guben e.V. · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Sonnenblick Guben" e.V. b) Guben | a) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den Stellvertretenden Vorsitzenden. b) Vorsitzender: 1. Schönemann, Horst, *XX.XX.XXXX, Guben Stellvertretender Vorsitzender: 2. Riechert, Ingo, *XX.XX.XXXX, Guben | a) eingetragener Verein Satzung vom: 05.06.1990 und zuletzt geändert durch Beschluss vom 06.05.1995. | a) 17.11.2006 Brüske b) Tag der ersten Eintragung: 20.06.1990 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Guben, VR 12 getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Schönemann, Horst Änderung zu Nr. 2: Vorsitzender: Riechert, Ingo, *XX.XX.XXXX, Guben Stellvertretender Vorsitzender: 3. Puck, Bernd, *XX.XX.XXXX, Guben | a) 17.01.2008 Richter b) Beschluss Bl.2-4 SB | ||
| 3 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) betreffend die Eintragung des Vereinsnamens ist von Amts wegen berichtigt. Sonnenblick Guben e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.10.2014 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 21.07.2015 Barig | |
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 2. Riechert, Ingo Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 3. Puck, Bernd Vorsitzende: 4. Schefuhs, Heidemarie, *XX.XX.XXXX, Guben Stellvertretende Vorsitzende: 5. Tzscheppan, Nadine, *XX.XX.XXXX, Guben | a) 15.08.2018 Barig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.