Handelsregister · HRA 54740

Chronologischer Auszug

Sonnen-Apotheke Otterfing Inhaberin Astrid Sauer e.K. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Sonnenapotheke Heidi Gruss

b)
Otterfing, Landkreis Miesbach
a)
Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

b)
Inhaber:
Gruss, Heidi, Apothekerin, Holzkirchen
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
a)
07.12.2001
Fuchs

b)
Tag der ersten
Eintragung: 18.03.1975.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Firma geändert, nun:
Sonnen-Apotheke Otterfing, Inhaberin Andrea
Behrendt e. K.
b)
Neuer
Inhaber:
Behrendt, Andrea, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Inhaber:
Gruss, Heidi, Apothekerin, Holzkirchen
b)
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten
Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
20.10.2008
Kraft
3a)
Sonnen-Apotheke Otterfing Inhaberin Andrea
Koch e.K.

b)
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstr. 16, 83624 Otterfing
b)
Personendaten geändert, nun:
Inhaber:
Koch, Andrea, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
06.07.2010
Hinterleitner
4a)
Firma geändert, nun:
Sonnen-Apotheke Otterfing Inhaberin Astrid
Sauer e.K.
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Koch, Andrea, Holzkirchen, *XX.XX.XXXX
Neuer
Inhaber:
Sauer, Astrid, Weyarn, *XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten
Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des
Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb
des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
12.11.2025
Probst

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.