Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung;
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Ley
Wiehl
Geschäftsführer(in)
Peter Fischer
Neuss
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2001 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 500.000,00 auf EUR 565.000,00 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) § 3 (Stammkapital) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.200.000,00 EUR auf 4.765.000,00 EUR beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.01.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.06.2001.
Beschlüsse Bl. 113 ff. Sdb.; Verschmelzungsvertrag Bl. 115 f. Sdb.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers jeweils vom selben Tage mit der POLYMERE Unternehmensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 25907) verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.