Handelsregister · VR 150468

Chronologischer Auszug

Solling- und Heimatverein Boffzen e. V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Solling- und Heimatverein Boffzen

b)
Boffzen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Neumann, Heinrich, Boffzen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Brückner, Felix, Boffzen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 10.11.2000
a)
09.10.2006
Richter

b)
Tag der ersten Eintragung:
12.04.2001
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.10.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Brückner, Felix, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Neumann, Heinrich, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzende:
Brückner, Lieselotte, Boffzen, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Nolte, Wilhelm, Beverungen, *XX.XX.XXXX
a)
12.09.2007
Carstens-Voigt
3a)
Name von Amts wegen berichtigt, nun:
Solling- und Heimatverein Boffzen e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2010 hat die Änderung und Neufassung der
Satzung beschlossen.
a)
18.08.2010
Heine

b)
Beschluss Blatt 93 - 106 der
Akten

Fall 5
4b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Meier, Olaf, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Derya, Tanja, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzende:
Brückner, Lieselotte, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Nolte, Wilhelm, Beverungen, *XX.XX.XXXX
a)
25.04.2024
Düker

b)
Fall 6

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.