Der gemeinsame Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, der Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und der Vertrieb erneuerbarer Energien und die Förderung der Genossenschaftsmitglieder in Form von Beratung zum rationellen Einsatz von Energie und der Minderung des Energieverbrauchs.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Sie vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt für Rechtsgeschäfte bis zu einer Höhe von 10.000,00 EUR. Für Rechtsgeschäfte, die diesen Betrag übersteigen, vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Petra Gruner-Bauer
Wallertheim
Vorstand
Peter Roncossek
Flörsheim-Dalsheim
Vorstand
Fritz Günter Schulze
Saulheim
Vorstand
Harald Dettmer
Pleitersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.09.2011 mit Änderungen vom 30.05.2012 und 09.04.2013.
Die Generalversammlung vom 26.03.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitlgiedschaft, Ausschluss) und § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) beschlossen, ein neuer § 4a (Auseinandersetzung nach dem Ausscheiden) ist in die Satzung eingefügt..
Die Generalversammlung vom 27.11.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Förderzweck und Gegenstand) und § 12 (Einberufung und Durchführung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.06.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 12a (Schriftfliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversanstaltung), § 12b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 12c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Die Generalversammlung vom 06.11.2021 hat eine Änderung des Statuns in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 13 (Zuständigkeit der Generalversammlung), § 14 (Aufsichtsrat) und in § 18 (Arbeitsgruppen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.06.2023 hat eine Änderung des Statuts in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 16 (Vorstand) und § 17 (Zuständigkeiten des Vorstandes) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 22.06.2024 hat eine Änderung des Statuts in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 9 (Rechte der Mitglieder), § 10 (Pflichten der Mitglieder) und § 15 (Zuständigkeiten des Aufsichtsrates) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Fall 7
Fall 8
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
Fall 9
Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.