Handelsregister · GnR 40017

Registerinformationen

SOLIX Energie aus Bürgerhand Rheinhessen eG · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
SOLIX Energie aus Bürgerhand Rheinhessen eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Wörrstadt

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 40017
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
18.09.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der gemeinsame Aufbau und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien, der Erwerb und Betrieb von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien und der Vertrieb erneuerbarer Energien und die Förderung der Genossenschaftsmitglieder in Form von Beratung zum rationellen Einsatz von Energie und der Minderung des Energieverbrauchs.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Petra Gruner-Bauer

Wallertheim

Vorstand

Peter Roncossek

Flörsheim-Dalsheim

Vorstand

Fritz Günter Schulze

Saulheim

Vorstand

Harald Dettmer

Pleitersheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 23.09.2011 mit Änderungen vom 30.05.2012 und 09.04.2013.
  • Die Generalversammlung vom 26.03.2015 hat eine Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitlgiedschaft, Ausschluss) und § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung) beschlossen, ein neuer § 4a (Auseinandersetzung nach dem Ausscheiden) ist in die Satzung eingefügt..
  • Die Generalversammlung vom 27.11.2017 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Förderzweck und Gegenstand) und § 12 (Einberufung und Durchführung) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 30.06.2021 hat eine Änderung des Statuts in § 12a (Schriftfliche oder elektronische Durchführung der Generalversammlung (virtuelle Generalversammlung), elektronische Teilnahme an einer Präsenzversanstaltung), § 12b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalversammlung) und § 12c (Übertragung der Generalversammlung in Bild und Ton) beschlossen. Die Generalversammlung vom 06.11.2021 hat eine Änderung des Statuns in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 13 (Zuständigkeit der Generalversammlung), § 14 (Aufsichtsrat) und in § 18 (Arbeitsgruppen) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 24.06.2023 hat eine Änderung des Statuts in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 16 (Vorstand) und § 17 (Zuständigkeiten des Vorstandes) beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 22.06.2024 hat eine Änderung des Statuts in § 8 (Geschäftsanteil, Zahlungen, Nachschüsse, Rückvergütung, Verjährung), § 9 (Rechte der Mitglieder), § 10 (Pflichten der Mitglieder) und § 15 (Zuständigkeiten des Aufsichtsrates) beschlossen.

Freitext

  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern.
  • Fall 9
  • Fall 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.