Gewinnung, Bearbeitung und der Verkauf von Gesteinen aller Art, insbesondere von Solnhofer Stein und Juramarmor, ferner der Handel mit Erzeugnissen aus den vorgenannten Gesteinen sowie mit Baustoffen aller Art
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Lars Bücker
Langenaltheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung aus dem Jahr 1857, zuletzt geändert am 24.07.2003.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 239 SB;
Unternehmensvertrag
Die Gesellschaft hat am 30.06.2011 mit der Henle Solnhofer Plattenwerk Zweigniederlassung der Solnhofer Portland -Zementwerke GmbH & Co. KG, 91804 Mörnsheim ( Amtsgericht Ansbach HRA 2968) einen Betriebspachtvertrag geschlossen. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 14.12.2011 zugestimmt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Solnhofer Bodenplatten-Industrie Verwaltungs- u. Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Langenaltheim (Amtsgericht Ansbach HRB 143) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2012 sowie der Beschlüsse der Hauptversammlung bzw. der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tage mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.