Vertretungsberechtigt sind der Vorstandsvorsitzende und der stellvertetende Vorsitzende. Sie vertreten jeweils einzeln. Für Einzelgeschäfte ab 15.000,00 EUR vertreten sie nur gemeinsam. Für Einzelgeschäfte ab 100.000,00 EUR und Rechtsgeschäfte über Grundvermögen oder die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten bedarf es zur Wirksamkeit außerdem einen Beschlusses der Mitgliederversammlung. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Timur Numić
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Linda-Christine Crāciun
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.07.2023.
Der Vorstand hat am 16.08.2023 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins) und § 3 (Steuerbegünstigung, Buchführung, Finanzierung) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 19 ff.
Satzung: AS 53 ff
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