Handelsregister · HRB 8319
Chronologischer Auszug
SolarWorld Aktiengesellschaft · Amtsgericht Bonn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SolarWorld Aktiengesellschaft b) Bonn c) Anlagenbau, die Produktentwicklung, die Produktion von Modulen und Komponenten sowie der Handel mit solchen Gegenständen im Bereich der Photovoltaik ferner die Planung, Errichtung, der Betrieb und der Handel mit Windkraftanlagen und der Stromhandel. | 4.950.000,00 EUR | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Vorstand: Asbeck, Frank, Bonn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; Vorstand: Westermayr, Peter, Siegburg, *XX.XX.XXXX | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 18.12.1998 zuletzt geändert am 30.08.2001 b) Die ordentliche Hauptversammlung vom 29.05.2000 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2004 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.500.000,00 zu erhöhen. Unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung vom 29.05.2000 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29.08.2000 die Erhöhung des Grundkapitals um 375.000,00 EUR beschlossen. Die Erhöhung des Grundkapitals ist durchgeführt. Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 29.05.2000 hat der Vorstand am 27.10.2000 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Beschluss vom 08.11.2000 die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 375.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 29.05.2001 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2005 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 1.500.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 29.05.2000 hat der Vorstand durch Beschluss vom 13.08.2001 die Erhöhung des Grundkapitals um 450.000,00 EUR auf 4.950.000,00 EUR beschlossen. Der Aufsichtsrat hat dem am 30.08.2001 zugestimmt. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Vorstand ist ermächitgt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2004 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt noch um höchstens 300.000,00 EUR zu erhöhen. | a) 15.05.2002 Loehndorf b) Satzung Blatt 384- 391 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 26.03.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.05.2002. | |
| 2 | 5.775.000,00 EUR | a) Unter Ausnutzung der Ermächtigung vom 29.05.2000 in Höhe von 300.000,00 EUR und vom 29.05.2001 in Höhe von 525.000,00 EUR ist die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 825.000,00 EUR auf 5.775.000,00 EUR beschlossen worden.Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.Am 10.06.2002 hat der Aufsichtsrat die entsprechende Anpassung des Satzungswortlautes in § 4 (Grundkapital,Einteilung,nicht ausgeschöpfte Ermächtigung in Höhe von 975.000.,00 EUR) beschlossen.. | a) 12.06.2002 Midderhoff b) Beschluss Blatt 409 Sonderband Satzung Blatt 415-423 Sonderband | |||
| 3 | b) Vorstand: Klebensberger, Boris, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 18.06.2002 Baecker | ||||
| 4 | a) Die Hauptversammlung vom 28.05.2002 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 Absatz 5 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2006 das Grundkapital um maximal 675.000,00 EURO zu erhöhen. | a) 07.01.2003 Midderhoff b) Beschluss Blatt 441-443 Sonderband Satzung Blatt 531-539 Sonderband | ||||
| 5 | a) Die Hauptversammlung vom 27.05.2003 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 Absatz 7 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2007 um einem Betrag von höchstens EUR 1.200.000,00 zu erhöhen. | a) 11.08.2003 Midderhoff b) Beschluss Blatt 544-557 Sonderband Satzung Blatt 643-650 Sonderband | ||||
| 6 | b) Vorstand: Koecke, Philipp, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 18.08.2003 Baecker | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 26.05.2004 hat die Einfügung eines neuen Absatz 7 in § 4 (bedingtes Kapital) der Satzung beschlossen. b) Die Hauptversammlung vom 26.05.2004 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 2.887.500,00 EUR beschlossen. | a) 06.08.2004 Midderhoff b) Beschluss Blatt 679-680 Sonderband Satzung Blatt 792-799 Sonderband | ||||
| 8 | b) Vorstand: Henn, Frank, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. | a) 26.11.2004 Raspels | ||||
| 9 | 6.350.000,00 EUR | b) Nicht mehr Vorstand: Westermayr, Peter, Siegburg, *XX.XX.XXXX | a) Die am 16.02.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 575.000,00 EUR ist durchgeführt; § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist geändert. Die Hauptversammlung vom 16.02.2005 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung des § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, bis zum 31.12.2005 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender nenntwertloser Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt noch um höchstens EUR 400.000,00 zu erhöhen. | a) 18.03.2005 Linnert b) Beschluss Blatt 816-817 Sonderband Satzung Blatt 818-826 Sonderband | ||
| 10 | a) 02.06.2005 Wippenhohn b) Eintragungen des bis zum 31.12.2004 genehmigten Kapitals von Amts wegen gelöscht, da Kapital vollständig ausgenutzt und Frist abgelaufen | |||||
| 11 | a) 02.06.2005 Wippenhohn b) Textzuordnung in lfd. Nr. 1 Sp. 6 von Amts wegen geändert | |||||
| 12 | a) Unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung vom 29.05.2001 in Höhe von 575.000 EUR hat der Vorstand durch Beschluss vom 16.02.2005 die Erhöhung des Grundkapitals um 575.000,00 EUR auf 6.350.000,00 EUR erhöht. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom selben Tage der Erhöhung zugestimmt und die Satzung in § 4 Abs. 1 und 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals angepasst. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. b) Der Vorstand ist ermächigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2005 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals insgesamt noch um höchstens 400.000,00 zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31.12.2006 das Grundkapital um maximal 675.000,00 EURO zu erhöhen. Die Hauptversammlung vom 26.05.2004 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 2.887.500,00 EUR beschlossen. | a) 02.06.2005 Wippenhohn b) lfd. Nr. 9 Sp. 6 von Amts wegen berichtigt lfd. Nr. 1 Sp. 6 im Hinblick auf die jetzt erfolgte Eintragung teilweise gelöscht. lfd. Nr. 4 Sp. 6 teilweise von Amts wegen berichtigt (Zuordnung) lfd. Nr. 7 Sp. 6 b von Amts wegen berichtigt (Zuordnung) | ||||
| 13 | 12.700.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 6.350.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs.1 beschlossen. Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 6 (genehmigtes Kapital) beschlossen. § 4 Abs. 6 (alt, genehmigtes Kapital 2003) ist aufgehoben. § 4 Abs. 6 (neu, genehmigtes Kapital 2005) ist eingefügt. Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 7 (bedingtes Kapital) beschlossen. § 4 Abs. 7 (alt, bedingtes Kapital 2004) ist aufgehoben. § 4 Abs. 7 (neu, bedingtes Kapital 2005) ist eingefügt. b) Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat beschlossen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Ausichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2009 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 2.100.000,00 zu erhöhen. Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 3.175.000,00 EUR beschlossen. Als Folge der am 25.05.2005 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln ist das Grundkapital um bis zu 6.350.000 EUR bedingt erhöht. | a) 07.06.2005 Wippenhohn b) Beschluss Blatt 834-863 Sonderband Satzung Blatt 1004-1012 Sonderband | |||
| 14 | 13.840.000,00 EUR | a) Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.02.2006 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. b) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 675.000,00 EUR durchgeführt. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.02.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 465.000,00 EUR durchgeführt. Infolge teilweiser Ausnutzung beträgt das durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25.05.2005 genehmigte Kapital jetzt noch 1.635.000,00 EUR | a) 09.03.2006 Linnert b) Beschluss Blatt 1033- 1035 Sonderband Satzung Blatt 1036-1043 Sonderband | |||
| 15 | 13.965.000,00 EUR | b) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.05.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 125.000,00 Euro durchgeführt. Infolge teilweiser Ausnutzung beträgt das durch Hauptversammlungsbeschluss vom 25.05.2005 genehmigte Kapital jetzt noch 1.510.000,00 Euro . | a) 04.04.2006 Linnert b) Beschluss Blatt 1033- 1035 Sonderband Satzung Blatt 1036-1043 Sonderband | |||
| 16 | b) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.05.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 465.000,00 EUR durchgeführt. | a) 06.04.2006 Linnert b) lfd. Nr. 14, Spalte 6 Ziffer b von Amts wegen berichtigend eingetragen | ||||
| 17 | b) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 28.05.2002 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 675.000,00 EUR durchgeführt. | a) 13.04.2006 Wippenhohn b) Berichtigung vom 04.06.2006 von Amts wegen ergänzt | ||||
| 18 | a) 18.05.2006 Linnert b) Berichtigung vom 06.04.2006 von Amts wegen ergänzt. | |||||
| 19 | 55.860.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen), § 9 Abs. 3 (Einberufung) und § 9 Abs. 4 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und die Änderungen von § 10 der Satzung (Vorsitzender der Hauptversammlung) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln von EUR 13.965.000,00 um EUR 41.895.000,00 auf EUR 55.860.000,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. In Anpassung an die Kapitalerhöhung ist § 4 Abs. 1 der Satzung neu gefasst worden. b) Die Hauptversammlung vom 24.05.2006 hat beschlossen, zur Schaffung eines genehmigten Kapitals im folgenden § 4 Abs. 6 zu ergänzen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2010 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten EUR 5.472.500,00 zu erhöhen. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugrechtes mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. Die Hauptsversammlung vom 24.05.2006 hat beschlossen, unter Aufhebung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 25.05.2005 zwecks Ermächtigung zur Herausgabe von Wandel- und/oder Optionsanleihen das Grundkapital um bis zu EUR 6.982.500,00 durch Ausgabe von bis zu 6.982.500 neuen, auf den Ihnhaber oder Namen lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt zu erhöhen. Dementsprechend wurde § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft neu gefasst. Durch die durchgeführte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln beträgt das bedingte Kapital aufgrund der automatischen Erhöhung nach § 218 S.1 AktG nun 27.930.000,00 EUR. | a) 02.06.2006 Linnert b) Beschluss Blatt 1068- 1130 Sonderband Satzung Blatt 1362-1370 Sonderband | |||
| 20 | 111.720.000,0 0 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln von 55.860.000,00 EUR um EUR 55.860.000,00 auf EUR 111.720.000,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. In Anpassung an die Kapitalerhöhung ist § 4 Abs. 1 der Satzung neu gefasst worden. § 3 (Bekanntmachungen) ist geändert worden. Er erhält eine neue Überschrift (Bekanntmachungen und Informationen). § 3 wird zu Abs. 1. § 3 wird um einen neuen Absatz 2 ergänzt. b) Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat beschlossen, den Hauptversammlungsbeschluss vom 24.05.2006 betreffend die Vorstandsermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsleihen bei gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe bis zur EUR 6.982.5000,00 aufzuheben. In Anpassung an die Aufhebung des Beschlusses vom 24.05.2007 wurde § 4 Absatz 5 der Satzung gestrichen. Die Hauptversammlung vom 24.05.2007 hat beschlossen, zur Schaffung eines genehmigten Kapitals im folgenden den § 4 Satzung um einen Abs. 6 zu ergänzen: Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2011 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Barund/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EUR 20.947.500,00 zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital zu ändern. | a) 22.06.2007 Linnert | |||
| 21 | a) Die Hauptversammlung vom 21.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 31.12.2012 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 27.930.000,00 Euro zu erhöhen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach Zeichnung und Übernahme der neuen Aktien entsprechen dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern. | a) 09.06.2008 Linnert | ||||
| 22 | b) Geschäftsanschrift: Martin-Luther-King-Str. 24, 53175 Bonn | a) 09.02.2010 Walther | ||||
| 23 | a) Die Hauptversammlung vom 20.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. § 4 Abs. 4 (alt), 5, 6 und 7(genehmigtes Kapital I, II, III und IV) sind aufgehoben. § 4 Abs. 4 (neu, genehmigtes Kapital) ist eingefügt. Ferner wurde die Änderung der Satzung in § 9 (Ort, Einberufung und Teilnahmeberechtigung zur Hauptversammlung) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 55.860.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. | a) 10.06.2010 Wippenhohn | ||||
| 24 | b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 20. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 55.860.000,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. | a) 16.06.2010 Linnert b) berichtigend eingetragen | ||||
| 25 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Stein, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 11.10.2011 Raspels | ||||
| 26 | b) Bestellt zum Vorstand: Rückert-Hennen, Colette, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 17.04.2013 Raspels | ||||
| 27 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Klebensberger, Boris, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 20.06.2013 Raspels | ||||
| 28 | 744.800,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 07.08.2013 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 110.975.200,00 EUR auf 744.800,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Hauptversammlung vom 07.08.2013 hat ebenfalls beschlossen, das herabgesetzte Kapital der Gesellschaft um 14.151.200,00 EUR auf 14.896.000,00 EUR gegen Sacheinlagen durch Ausgabe von 14.151.200 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen. | a) 20.01.2014 Linnert | |||
| 29 | 14.896.000,00 EUR | a) In Anpassung an die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde § 4 Abs. 1 der Satzung geändert. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 07.08.2013 beschlossen, die Regelung über das genehmigte Kapital in § 4 Abs. 4 der Satzung ersatzlos aufzuheben und § 7 Abs. 1 der Satzung (Aufsichtsrat) zu ändern. b) Die von der Hauptversammlung am 07.08.2013 beschlossene vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 111.720.000,00 um EUR 110.975.200,00 auf EUR 744.800,00 ist durchgeführt. Die von der Hauptversammlung vom 07.08.2013 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 744.800,00 um EUR 14.151.200,00 auf EUR 14.896.000,00 gegen Sacheinlagen ist in voller Höhe von EUR 14.151.200,00 durchgeführt. | a) 24.02.2014 Linnert | |||
| 30 | a) 24.02.2014 Linnert b) Rötung von Amts wegen nachgeholt | |||||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 30.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Einfügung eines neuen Absatz 4 beschlossen. b) Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2014 ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 30.05.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt Euro 7.448.000,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber oder Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014/I). | a) 18.07.2014 Schütte-Müller | ||||
| 32 | b) Bestellt zum Vorstand: Stein, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Stein, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 07.08.2014 Fischer | |||
| 33 | a) Die Hauptversammlung vom 02.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Zusammensetzung und Amtsdauer) Abs. 1 und 2 und § 8 (Vorsitzender und Stellvertreter) Abs. 1 beschlossen. | a) 23.06.2015 Dr. Taube | ||||
| 34 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (99 IN 79/17) vom 12.05.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter der Schuldnerin. | a) 16.05.2017 Walther | ||||
| 35 | b) Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO); die Verwaltungsund Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. | a) 27.07.2017 Walther | ||||
| 36 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Bonn (99 IN 79/17) vom 01.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 03.08.2017 Raspels | ||||
| 37 | b) Nicht mehr Vorstand: Koecke, Philipp, Köln, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Henn, Frank, Neunkirchen-Seelscheid, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Stein, Jürgen, Bonn, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Rückert-Hennen, Colette, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) 11.08.2017 Raspels | ||||
| 38 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Karl-Legien-Str. 188, 53117 Bonn | a) 18.10.2017 Walther |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.