Handelsregister · HRB 106289

Chronologischer Auszug

Solaris Modular Housing GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Solaris Modular Housing GmbH

b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
Im Sperber 24, 60388 Frankfurt am Main

c)
Bau und Vertrieb von modularen
Gebäuden, und zwar insbesondere
modularen Wohn- und Bürohäusern zum
Zwecke der urbanen Nachverdichtung zum
Beispiel in Baulücken, auf brachliegenden
Grundstücken, Dächern und
Campingplätzen sowie die Produktion von
Messe- und Verkaufscontainern,
Gartenhäusern, Hausanbauten, Carports
und vergleichbaren Gebäuden; weiterhin
modularen Schulen, Kindergärten,
Tagungsräumen, Studentenwohnheimen
und Flüchtlingsunterkünften sowie
vergleichbaren Gebäuden, insbesondere
für kommunale und private Auftraggeber.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Dr. Bentlage, Wulf, Frankfurt am Main,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016
a)
06.09.2016
Krämer

b)
Fall 1
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
206/17) vom 15.03.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
20.03.2017
Krämer

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 206/17 S) vom 04.08.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
11.08.2017
Zentgraf

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.