Handelsregister · HRB 106289
Chronologischer Auszug
Solaris Modular Housing GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Solaris Modular Housing GmbH b) Frankfurt am Main Geschäftsanschrift: Im Sperber 24, 60388 Frankfurt am Main c) Bau und Vertrieb von modularen Gebäuden, und zwar insbesondere modularen Wohn- und Bürohäusern zum Zwecke der urbanen Nachverdichtung zum Beispiel in Baulücken, auf brachliegenden Grundstücken, Dächern und Campingplätzen sowie die Produktion von Messe- und Verkaufscontainern, Gartenhäusern, Hausanbauten, Carports und vergleichbaren Gebäuden; weiterhin modularen Schulen, Kindergärten, Tagungsräumen, Studentenwohnheimen und Flüchtlingsunterkünften sowie vergleichbaren Gebäuden, insbesondere für kommunale und private Auftraggeber. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Bentlage, Wulf, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2016 | a) 06.09.2016 Krämer b) Fall 1 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 206/17) vom 15.03.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 20.03.2017 Krämer b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 206/17 S) vom 04.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 11.08.2017 Zentgraf b) Fall 4 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.