Handelsregister · HRB 9783
Chronologischer Auszug
solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH Sachsen · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) SOLARIS Förderzentrum für Umwelt GmbH Sachsen b) Chemnitz c) Förderung von Wissenschaft und Forschung und des Umweltschutzes. die uneigennützige Förderung, Entwicklung und Betreuung von umweltrelevanten Technologiefeldern und Umweltdienstleistungen. Dazu gehören vornehmlich Technologiefelder; für die Umwelttechnik der Zukunft und Lösungsbeiträge zur Umweltentlastung bei Einführung neuer Technologien. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Vermittlung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen, die laufende Betreuung von Forschungsvorhaben,die Unterstützung von Forschungsvorhaben durch sachliche und finanzielle Hilfen und die Beratung von Forschern und Forschungseinrichtungen bei der betriebswirtschaftlichen Optimierung und Umsetzung der Forschungsergebnisse. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft den Geschäftszweck der Jugendhilfearbeit im Sinne der §§ 1; 11; 13 und 14 des Kinderund Jugendhilfegesetzes (KJHG) und kann als freier Träger der Jugendhilfearbeit tätig sein. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Eine Förderung ist nicht auf einen fest abgeschlossenen Personenkreis, insbesondere nicht auf die Gesellschafter begrenzt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | 120.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Gauder, Gert, Diplomingenieur, Stuttgart einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Neumann, Eberhard, 08.12.1951, Gelenau einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.10.1993 zuletzt geändert am 02.12.1994 | a) 02.10.2003 Schulze b) Tag der ersten Eintragung: 24.03.1994. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 2 SB. | |
| 2 | 62.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2004 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 644,97 EUR auf 62.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 8 (jetzt: 7; Gesellschafterbeschlüsse), 18 (jetzt: 14; Liquidation der Gesellschaft) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die §§ 5 (Organe der Gesellschaft), 10 (Beirat), 11 (Aufgaben und Rechte des Beirats), 12 (Innere Ordnung des Beirats), 20 (Gründungsaufwand) wurden aufgehoben. Die Nummerierung der Paragrafen der Satzung wurde entsprechend geändert. | a) 19.03.2004 Hirschberg b) Beschluss Bl. 36-40 SB Neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 42-57 SB | |||
| 3 | a) solaris Förderzentrum für Jugend und Umwelt gGmbH Sachsen | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2007 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz, Dauer - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 18.06.2007 Hirschberg | |||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Neefestraße 88, 09116 Chemnitz c) Förderung von Wissenschaft und Forschung und des Umweltschutzes. Die uneigennützige Förderung, Entwicklung und Betreuung von umweltrelevanten Technologiefeldern und Umweltdienstleistungen. Dazu gehören vornehmlich Technologiefelder; für die Umwelttechnik der Zukunft und Lösungsbeiträge zur Umweltentlastung bei Einführung neuer Technologien. Die Förderung erfolgt insbesondere durch Vermittlung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen, die laufende Betreuung von Forschungsvorhaben, die Unterstützung von Forschungsvorhaben durch sachliche und finanzielle Hilfen und die Beratung von Forschern und Forschungseinrichtungen bei der betriebswirtschaftlichen Optimierung und Umsetzung der Forschungsergebnisse. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft den Geschäftszweck der Jugendhilfearbeit im Sinne der §§ 1; 11; 13 und 14 des Kinderund Jugendhilfegesetzes (KJHG) und kann als freier Träger der Jugendhilfearbeit tätig sein. Die Gesellschaft bezweckt ferner: Förderung der Jugend- und Altenhilfe; Förderung von Kunst und Kultur; Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; Förderung des Schutzes der Ehe und Familie; Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; Verfolgung mildtätiger Zwecke durch selbstlose Unterstützung bedürftiger Menschen im Sinne der § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Line eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Eine Förderung ist nicht auf einen fest abgeschlossenen Personenkreis, insbesondere nicht auf die Gesellschafter begrenzt. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 30.04.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 11.05.2009 Hirschberg | |||
| 5 | c) Förderung von Wissenschaft und Forschung und Umweltschutz, uneigennützige Förderung, Entwicklung und Betreuung von umweltrelevanten Technologiefeldern und Umweltdienstleistungen. Dazu gehören vornehmlich Technologiefelder, für Umwelttechnik der Zukunft und Lösungsbeiträge zur Umweltentlastung bei Einführung neuer Technologien. Die Förderung erfolgt insbesondere durch Vermittlung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen, laufende Betreuung von Forschungsvorhaben, Unterstützung von Forschungsvorhaben durch sachliche und finanzielle Hilfen und Beratung von Forschern und Forschungseinrichtungen bei der betriebswirtschaftlichen Optimierung und Umsetzung der Forschungsergebnisse. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft den Gesellschaftszweck der Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII, früher Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) und kann als freier Träger der Jugendhilfe tätig sein. Die Gesellschaft bezweckt ferner Förderung der Altenhilfe, insbesondere auch durch Betreiben niedrigschwelliger Betreuungsangebote wie zum Beispiel nach § 45 SGB XI, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, Förderung des Schutzes der Ehe und Familie, Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Verfolgung mildtätiger Zwecke durch selbstlose Unterstützung bedürftiger Menschen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 Abgabenordnung. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2015 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Geschäftsführer, Geschäftsführung), 7 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen), 14 (Liquidation) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 06.03.2015 Hirschberg | |||
| 6 | c) Förderung von Wissenschaft und Forschung und Umweltschutz, uneigennützige Förderung, Entwicklung und Betreuung von umweltrelevanten Technologiefeldern und Umweltdienstleistungen. Dazu gehören vornehmlich Technologiefelder, für Umwelttechnik der Zukunft und Lösungsbeiträge zur Umweltentlastung bei Einführung neuer Technologien. Die Förderung erfolgt insbesondere durch Vermittlung von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen, die laufende Betreuung von Forschungsvorhaben, die Unterstützung von Forschungsvorhaben durch sachliche und finanzielle Hilfen und Beratung von Forschern und Forschungseinrichtungen bei der betriebswirtschaftlichen Optimierung und Umsetzung der Forschungsergebnisse. Weiterhin verfolgt die Gesellschaft den Gesellschaftszweck der Kinder- und Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII, früher Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) und kann als freier Träger der Jugendhilfe tätig sein. Die Gesellschaft bezweckt ferner Förderung der Altenhilfe, insbesondere auch durch Betreiben niedrigschwelliger Betreuungsangebote wie zum Beispiel nach § 45 SGB XI, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Erziehung, Volksund Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, Förderung der Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern, Förderung des Schutzes der Ehe und Familie, Förderung bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, Verfolgung mildtätiger Zwecke durch selbstlose Unterstützung bedürftiger Menschen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 Abgabenordnung, insbesondere durch Unterhaltung von Integrationsprojekten gem. § 132 SGB IX sowie Zuverdienstprojekten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2016 hat die Änderung des § 2 (Gesellschaftszweck, Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 03.03.2016 Hirschberg | |||
| 7 | b) Bestellt: Geschäftsführer: Schwegler, Robert-Alexander, Dresden, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Neumann, Eberhard, 08.12.1951, Gelenau | a) 11.06.2018 Jentsch | ||||
| 8 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hähner, Kai, Chemnitz, *XX.XX.XXXX | a) 08.04.2021 Schirmer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.