Der Vorstand im Sinne § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Bis zu einem Wert von 2.000,00 Euro ist jedes Mitglied des Gesamtvorstands allein vertretungsberechtigt; bis zu einem Wert von 20.000,00 Euro ist der Vorsitzende des Vereins allein vertretungsberechtigt; bis zu einem Wert von 20.000,00 Euro sind die Stellvertretenden Vorsitzenden allein vertretunngsberechtigt. Im Übrigen sind jeweils zwei Mitglieder des Vorstands zusammen vertretungsberechitgt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Georg Hofmann
Neckarsulm
Vorstand
Daniel Martin Brandl
Bönnigheim
Vorstand
Thorsten Hinrik Jörß
Köngen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 30.11.2012.
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Mitgliedsbeiträge) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 26.11.2019 hat die Änderung der Satzung in §§ 7 Abs. 2 (Finanzierung); 9 Abs. 2 (Vorstandschaft); 10 Abs. 9 (Mitgliederversammlung) und 12 Abs. 3 (Jahresabrechung, Jahresabschluss, Prüfung, Entlastung) beschlossen.