Handelsregister · HRB 107798

Chronologischer Auszug

softconcept Softwaretechnologie GmbH · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
softconcept Softwaretechnologie GmbH

b)
München

c)
Entwicklung, Vertrieb, Beratung und
Wartung von Anlagen, Geräten, Hard- und
Softwareprodukten im Bereich der
elektronischen Datentechnik.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kunz, Franz Josef, Diplom-Ingenieur, München
einzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer:
Kraft, Alexander, Datenverarbeitungskaufmann,
München
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.10.1994 zuletzt geändert am
17.10.1995
a)
30.10.2001
Kappeler

b)
Tag der ersten
Eintragung: 11.11.1994.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 6 So.
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Kraft, Alexander, Datenverarbeitungskaufmann,
München
a)
16.07.2004
Böhm
3b)
Geschäftsanschrift:
Anton-Pichler-Str. 20, 81241 München
a)
03.05.2011
Böhm

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.