Handelsregister · VR 3303
Chronologischer Auszug
Soforthilfe der Polizei e.V. · Amtsgericht Braunschweig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Soforthilfe der Polizei e.V. b) Braunschweig | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Vertreten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte und Gewährungen von finanziellen Hilfen mit einem Geschäftswert über 300,00 DEM sowie Mehrfachzahlungen an den selben Empfänger sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Sozialrates hierzu erteilt ist. b) Kassierer: Bengelsdorf, Günter, Polizeiamtsinspektor, Braunschweig 1. Vorsitzende: Linneweh, Petra, Braunschweig, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Kopischke, Rüdiger, Braunschweig, *XX.XX.XXXX Schriftführer: Flentge, Jörg, Braunschweig, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 23.11.1985 | a) 10.11.2005 Ryschka b) Satzung Blatt 6-9 der Akten Tag der ersten Eintragung: 28.05.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.11.2005. |
| 2 | a) Aufgrund der Änderung des § 6 der Satzung allgemeine Vertretungsregelung insgesamt neu vorgetragen: Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der Schriftführer. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Rechtsgeschäfte und Gewährungen von finanziellen Hilfen mit einem Geschäftswert über 300,00 EUR sowie Mehrfachzahlungen an den selben Empfänger sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Sozialrates hierzu erteilt ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), in § 6 (Vorstand) und in § 7 (Sozialrat) beschlossen. | a) 10.11.2011 Fahldieck b) Fall 2 Neufassung der Satzung Blatt 49 ff. der Akten Beschluss Blatt 48 ff. der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.