Handelsregister · VR 3303

Chronologischer Auszug

Soforthilfe der Polizei e.V. · Amtsgericht Braunschweig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Soforthilfe der Polizei e.V.

b)
Braunschweig
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der
Schriftführer. Vertreten wird der Verein durch zwei
Vorstandsmitglieder. Rechtsgeschäfte und
Gewährungen von finanziellen Hilfen mit einem
Geschäftswert über 300,00 DEM sowie
Mehrfachzahlungen an den selben Empfänger sind für
den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Sozialrates hierzu erteilt ist.

b)
Kassierer:
Bengelsdorf, Günter, Polizeiamtsinspektor,
Braunschweig
1. Vorsitzende:
Linneweh, Petra, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kopischke, Rüdiger, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
Schriftführer:
Flentge, Jörg, Braunschweig, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 23.11.1985
a)
10.11.2005
Ryschka

b)
Satzung Blatt 6-9 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
28.05.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.11.2005.
2a)
Aufgrund der Änderung des § 6 der Satzung allgemeine
Vertretungsregelung insgesamt neu vorgetragen:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1.
Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Kassierer und der
Schriftführer. Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten
den Verein gemeinsam.

Rechtsgeschäfte und Gewährungen von finanziellen
Hilfen mit einem Geschäftswert über 300,00 EUR sowie
Mehrfachzahlungen an den selben Empfänger sind für
den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des
Sozialrates hierzu erteilt ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name
und Sitz), in § 6 (Vorstand) und in § 7 (Sozialrat) beschlossen.
a)
10.11.2011
Fahldieck

b)
Fall 2

Neufassung der Satzung Blatt 49
ff. der Akten

Beschluss Blatt 48 ff. der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.